Année politique Suisse 2001 : Bildung, Kultur und Medien / Bildung und Forschung
Fachhochschulen
Mitte des Berichtsjahres zeichnete der Bundesrat die ersten
fünf nationalen Kompetenznetzwerke der FHS in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie, Mikroelektronik, Holz, Produktion und Logistik sowie Biotechnologie aus. Mit den Kompetenznetzwerken wird laut Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) die Bündelung der Kräfte im FHS-Bereich im Sinne einer Kombination von Wissen und Können sowie die Sicherung eines intensiven Austauschs zwischen den FHS, anderen Hochschulen und der Wirtschaft angestrebt. Die ausgezeichneten Netzwerke sollen durch die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in Fragen des Netzwerkmanagements unterstützt werden; für einzelne Forschungsprojekte ist auch eine finanzielle Unterstützung vorgesehen
[59].
Beide Räte überwiesen eine Motion Bieri (cvp, ZG), mit welcher eine Teilrevision des FHS-Gesetzes (FHSG) zur raschen Unterstellung der FHS in den Bereichen
soziale Arbeit,
Gesundheit,
Musik und
Kunst unter die eidgenössische Gesetzgebung gefordert wird
[60]. Für die
Schaffung einer Westschweizer FHS für Gesundheit und soziale Arbeit unterzeichneten zu Beginn des Berichtsjahres die zuständigen Regierungsvertreter der französisch- und zweisprachigen Kantone eine interkantonale Vereinbarung. Die geplante FHS, über welche nun die kantonalen Parlamenten zu verhandeln haben, soll Ende 2002 an 18 Schulstandorten ihre Arbeit aufnehmen
[61].
Als Postulat abgeschwächt überwies der Nationalrat in seiner Sommersession eine Motion Widmer (sp, LU), welche Finanzhilfen an die Betriebskosten zur
Unterstützung der kantonalen FHS beim Ausbau ihrer Kompetenzen im Hinblick auf die Integration in das eidgenössische FHS-System verlangt hatte
[62].
Im November einigten sich die Bildungs- und Erziehungsdirektoren beider Basler Kantone, des Aargaus und Solothurns auf eine
verstärkte Zusammenarbeit ihrer FHS, um die Bundesbedingungen für die Anerkennung der
FHS Nordwestschweiz zu erfüllen. Mit einer entsprechenden Vereinbarungsunterzeichnung wurden dem bestehenden Kooperationsrat neue Aufgaben, Kompetenzen und Mittel zugewiesen. Zudem beschlossen die Erziehungsdirektoren ein gemeinsames Portfolio, das die Studiengänge, Vertiefungsrichtungen und Schwerpunkte der FHS Nordwestschweiz verbindlich festschreibt
[63]. Kurz nacheinander kam es dann im Dezember zu zwei
Standortentscheiden in den Kantonsparlamenten Aargau und Solothurn. Der Aargauer Grosse Rat stimmte einer Fusion der bestehenden FHS und ihrer Konzentration auf einem Campus in
Brugg-Windisch sowie einer Aufhebung der Berufsschulen in Brugg zu. Insbesondere die Hauptstadt Aarau hatte gegen diesen Entscheid Opposition gemacht, der nun das ursprüngliche Ansinnen der beiden Kantone auf Schaffung einer gemeinsamen FHS im Raum Aarau-Olten scheitern liess. Der Solothurner Kantonsrat bewilligte seinerseits eine Konzentration der FHS für alle Fachrichtungen in
Olten und hiess den Verbleib der Technikerschule in Grenchen gut
[64]. Im weiteren stimmten die Regierungen der beiden
Basel einem Staatsvertrag zu, der ab Sommer 2002 eine Zusammenlegung der Lehrerausbildung in den beiden Kantonen dank der
Schaffung einer neuen FHS vorsieht
[65].
Der Nationalrat gab einer Motion Kofmel (fdp, SO) in abgeschwächter Form als Postulat Folge und verlangte damit vom Bundesrat die Prüfung einer
Revision des FHSG im Sinne einer
Umwandlung in ein Rahmengesetz. Dieses soll erstens revidierte Zulassungsbedingungen enthalten: Maturaabgängerinnen und -abgänger sind wie bisher zu einer einjährigen Arbeitspraxis verpflichtet, diese ist jedoch neu nicht mehr an eine Fachrichtung gebunden und muss eventuell nicht mehr zwingend vor dem Eintritt in die FHS geleistet werden; jede der fünf Berufsmaturitäten muss zum prüfungsfreien Eintritt an die FHS berechtigen; das bei einzelnen Studienrichtungen bisherige Obligatorium einer zusätzlichen Berufspraxis zwischen Berufsmaturitätsabschluss und Studienbeginn ist abzuschaffen; Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms einer höheren Fachprüfung oder eines erfolgreichen Abschlusses an einer höheren Fachschule sind zum prüfungsfreien Eintritt in die FHS zugelassen. Zweitens soll das Rahmengesetz betreffend akademische Grade den Erwerb der Grade „Bachelor“ und „Master“ vorsehen. Und schliesslich drittens soll die bisher in bundesrätlicher Kompetenz liegende Bewilligung von Studiengängen an die Eidgenössische FHS-Kommission delegiert werden
[66]. Ebenfalls als Postulat überwies die grosse Kammer im Einverständnis mit dem Bundesrat eine Motion der SVP-Fraktion, die in dieselbe Richtung gezielt hatte und mit einer Änderung des FHSG die Einführung
weiterführender Ausbildungsgänge (Master/Bachelor gemäss Bologna-Deklaration) gefordert hatte
[67].
Der Ständerat lehnte eine Motion Imhof (cvp, BL) ab, welche vom Bundesrat die Wiedereinführung der praktischen Fachprüfung für gymnasiale Maturandinnen und Maturanden, die in eine FHS technischer Richtung eintreten wollen, verlangt hatte. Damit sollte die
Chancengleichheit bei der Aufnahme in Technische FHS hergestellt werden. Schon die vorberatende Kommission hatte eine Ablehnung der Motion empfohlen, widerspreche diese doch der im Jahr 2000 vom Ständerat überwiesenen Motion Beerli (fdp, BE), womit eben gerade ein erleichterter Zugang von Maturandinnen und Maturanden zur Informatiker- und Telematiker-Ausbildung gefordert wurde. Die Motion Beerli erlitt aber ihrerseits eine Abfuhr im Nationalrat, da dieser trotz Informatikermangel keine Ausnahme für Maturandinnen und Maturanden bewilligen wollte. Die Berufslehre müsse mit oder ohne Berufsmatur der „Königsweg“ zur FHS bleiben
[68].
[59] Presse vom 30.6.01. Siehe zu den FHS auch die bundesrätliche Antwort auf eine Interpellation Pfister (cvp, SG) betreffend den Stand des FHS-Aufbaus (
AB NR, 2001, S. 358).59
[60]
AB SR, 2001, S. 130 f.;
AB NR, 2001, S. 1865.60
[61] Presse vom 13.1.01.61
[62]
AB NR, 2001, S. 936.62
[63] Presse vom 19.10. und 24.11.01.63
[64] Presse vom 9.6. und 19.12.01;
AZ, 17.8., 22.8., 26.10. und 12.12.01;
SZ, 27.10. und 19.12.01;
NZZ, 14.11. und 3.12.01;
BaZ, 5.12.01; vgl.
SPJ 2000, S. 275.64
[66]
AB NR, 2001, S. 353.66
[67]
AB NR, 2001, S. 1992.67
[68]
AB SR, 2001, S. 127 ff.;
AB NR, 2001, S. 327 ff.;
NZZ, 21.3. und 23.3.01; vgl.
SPJ 2000, S. 275 f.68
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