Année politique Suisse 2001 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen / Kulturpolitik
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Buchmarkt
Bereits im Vorjahr war im Nationalrat die finanzielle Unterstützung der Genfer Buchmesse durch den Bund thematisiert worden. Der Bundesrat hatte damals darauf verwiesen, dass ein regelmässiges Engagement erst mit der gesetzlichen Umsetzung des Kulturförderungsartikels der Bundesverfassung möglich sein wird. In Anerkennung der Bedeutung dieser Messe als Brückenschlag zwischen den Sprachregionen hatte er einen einmaligen Beitrag von 500 000 Fr. aus dem Gedenkmünzenverkauf 1999 gesprochen. Da dieser Betrag nun aufgebraucht war, verlangte ein Postulat der nationalrätlichen WBK die Ausrichtung einer jährlichen Subvention von rund 300 000 Fr. ab 2002. Der Bundesrat nahm den Vorstoss entgegen und versprach, das Anliegen im Voranschlag 2003 zu prüfen. Zwei Anträge im Parlament (Brunner, sp, GE im Ständerat und Neirynck, cvp, VD im Nationalrat), diesen Betrag bereits ins Budget 2001 aufzunehmen, wurden aus finanzpolitischen Gründen abgelehnt [18].
Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen stützte Ende Mai aus formaljuristischen Gründen das 1999 durch die Wettbewerbskommission (Weko) verordnete Preisbindungsverbot im Buchhandel, stellte aber die Frage, ob die Aufhebung der fixen Buchpreise nicht zu einer Verringerung der Sortimentsbuchhandlungen und damit zu einer Verminderung der Titelvielfalt führen werde [19]. Der Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) zog seine im Vorjahr eingereichte Beschwerde daraufhin ans Bundesgericht weiter; dieses erteilte dem Rekurs die aufschiebende Wirkung, da die Nachteile einer sofortigen Aufhebung der fixen Buchpreise bei einem für die Branche positiven Entscheid kaum mehr gutzumachen wären [20].
Mit einem überwiesenen Postulat wies Nationalrat Widmer (sp, LU) darauf hin, dass der Bundesrat gemäss Art. 8 des Kartellgesetzes ausnahmsweise Preisabsprachen zulassen kann, um überwiegende öffentliche Interessen zu schützen. Er bat den Bundesrat, im Fall der Buchpreisbindung von diesem Recht Gebrauch zu machen und dabei nicht nur die Gesetze von Angebot und Nachfrage zu berücksichtigen, sondern auch die gesamtgesellschaftliche und kulturelle Bedeutung des Buches. In der Fragestunde der Sommersession erklärte der Bundesrat, er habe das BAK und das Seco mit einem Bericht über die kultur- und wirtschaftspolitischen Auswirkungen einer Aufhebung der Buchpreisbindung beauftragt; konkret werde es sich erst nach Vorliegen dieses Berichts zu dieser Frage äussern [21].
 
[18] AB NR, 2001, S. 1681 ff. (Voranschlag) und 1993 (Postulat); AB SR, 2001, S. 767 f. Vgl. SPJ 2000, S. 285. 18
[19] Presse vom 3.5. und 23.5.01. In Europa kennen lediglich Finnland, Griechenland, Grossbritannien, Irland und Schweden keine fixen Buchpreise; Italien hat sie 2001 neu eingeführt, obgleich die EU-Wettbewerbskommission sie bekämpft (Bund, 25.5.01). Siehe SPJ 1999, S. 331. 19
[20] NLZ, 11.7.01; Presse vom 25.8.01. Trotz Buchpreisbindung hat die Konzentration im Schweizer Buchhandel stark zugenommen (SGT, 29.10.01; NLZ, 20.11.01). 20
[21] AB NR, 2001, S. 760 f. (Fragestunde) und 1439 (Postulat). Vgl. SPJ 2000, S. 285. Zur verwaltungsexternen Studie, die dem Bericht zugrunde liegen wird, siehe Bund, 3.8.01 und TA, 11.12.01. 21