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Der Bundesrat bekundete seine Intention, bei der Revision des Tierschutzgesetzes das
Schächtverbot aufzuheben. Seit 1893 ist das Schächten – die im
Judentum und im
Islam als rituell erachtete Schlachtung durch Kehlenschnitt ohne vorherige Betäubung des Tieres – in der Schweiz verboten. Der Bundesrat begründete seinen Entscheid für eine Neuregelung mit der Bundesverfassung, welche die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert (Art. 15). Zudem kenne keines der Nachbarländer ein derart absolutes Schächtverbot. Der Israelitische Gemeindebund sowie kirchliche Kreise begrüssten die Lockerung, da das Schächtverbot eine langjährige Diskriminierung der nicht-christlichen Religionen und eine Einschränkung ihrer ritueller Gebote darstelle. Ganz anders sahen dies Tierschutzkreise und die Gesellschaft der Schweizer Tierärzte, die unter Berufung auf die Würde des Tieres ein Referendum in Aussicht stellten; ihnen schlossen sich der Bauernverband und die Stiftung für Konsumentenschutz an. Von den Parteien sprachen sich die CVP, die SVP und die GP grundsätzlich für eine Lockerung (unter gewissen Auflagen) aus, die SP widersetzte sich und die FDP enthielt sich einer Aussage
[46].
Die Regierung des Kantons
Zürich änderte die Bestattungsverordnung und schuf damit für die Gemeinden die Möglichkeit,
separate Gräberfelder für Angehörige ausserchristlicher Glaubensgemeinschaften einzurichten. Sie kam damit einem Wunsch strenggläubiger Muslime nach, die eine gemeinsame Bestattung mit Angehörigen anderer Religionen ablehnen. In einer gemeinsamen Medienmitteilung befürworteten der Evangelisch-Reformierte Kirchenrat und die Römisch-Katholische Zentralkommission diese Liberalisierung als wichtigen Beitrag für das friedliche Nebeneinander der verschiedenen Religionen und Kulturen
[47].
[46] Presse vom 22.9., 26.9. und 24.12.01;
NZZ, 10.10. (Gegner einer Aufhebung des Verbots) und 12.12.01 (Befürworter). Siehe auch
Lit. Krauthammer. 46
[47]
NZZ, 29.6.01. Siehe
SPJ 1999, S. 334 und
2000, S. 292. In Basel setzten die Landeskirchen je einen Muslimbeauftragten ein, um die gegenseitige Verständigung zu fördern (
NZZ, 11.1.01). In Genf beschloss der Kantonsrat, ein entsprechendes Integrationsbüro einzurichten (
Bund, 3.7.01). 47
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