Année politique Suisse 2002 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Neugliederung der Kantone, Totalrevision der Kantonsverfassungen, Gesetzgebung (Grundsätzliches) –
Regroupement des cantons, révision totale des constitutions cantonales, législation (questions de principe)
APPENZELL INNERRHODEN: Bereinigung der Gesetzessammlung. Drei Verfassungs- und elf Gesetzesrevisionen zur Behebung offensichtlicher Mängel wie falsche Verweise, Recht, das ausser Kraft ist etc. Beratung im Grossen Rat (SGT, 8.10.).
BASEL-LANDSCHAFT: Effilex. „Effizientere Gesetze“ zur Entschlackung und Aktualisierung der Gesetzessammlung. Überprüfung veralteter Gesetze, Verordnungen, Dekrete und Regierungsbeschlüsse nach ihrer Notwendigkeit sowie ihrer Übereinstimmung mit der Verfassung, dem übergeordneten Bundesrecht und der Praxis. Vorlage der Regierung (BaZ, 25.4.).
GENEVE: 1) Les genevois ont balayé l’initiative ''Oui à la région'' (fusion Vaud-Genève) par 80% de non (participation 51,6%). Celle-ci proposait de former qu’un seul canton avec Vaud. Le Conseil d’Etat et le Grand Conseil étaient opposés à cette idée (LT, 3.6; APS 2000, p. 317 s.). – 2) Modification de la loi portant règlement du Grand Conseil de Genève (suppression des Assises fédérales) (geneve.ch, 20.9).
GRAUBÜNDEN: Totalrevision der Kantonsverfassung. Der Vorschlag der Verfassungskommission, für die Grossratswahl den Proporz mit den Bezirken als Wahlkreise einzuführen, wird von der Regierung nicht übernommen. Statt dessen schlägt diese ein spezielles „Bündner Modell“ vor, wonach in jedem der 39 Kreise ein Parlamentsmitglied im Majorz gewählt würde; die Wahl der restlichen 81 Parlamentsmitglieder wäre dann in den 11 Bezirken nach dem Proporz vorzunehmen. Im weiteren wird die Förderung der Zusammenarbeit der Gemeinden mit anderen Gemeinden oder Organisationen zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben, die Möglichkeit zur Einführung des Ausländerinnen- und Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene und das Ersetzen des obligatorischen Gesetzesreferendums durch das fakultative Referendum angestrebt. Der Grosse Rat beschliesst Eintreten und befürwortet eine Bestimmung, wonach die Gemeinden das Recht erhalten, Ausländerinnen und Ausländern auf kommunaler Ebene das Stimm- und Wahlrecht einzuräumen; im weiteren stimmt er der Einführung des fakultativen Referendums zu. Er lehnt die Einführung des Proporzverfahrens zur Wahl des Parlaments sowie eine Amtszeitbeschränkung auf 16 Jahre sowie die Abschaffung der grossrätlichen Verordnung ab. Die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit wird stillschweigend gutgeheissen. Ja sagt der Rat auch zu einer Bestimmung, die es Richtern verbietet, als Anwälte ihre Klienten vor eigener Instanz zu vertreten. Abschluss der 1. Lesung; Beratungen zu öffentlichen Aufgaben, wobei alle Anträge der Ratsmitte verworfen werden; Durchführung einer 2. Lesung für den Bereich öffentliche Aufgaben wird beschlossen. Der Grosse Rat beschliesst gegen die Stimmen der SP, das Stimmvolk nicht über das Wahlverfahren für den Grossen Rat entscheiden zu lassen, bevor es über die Kantonsverfassung befindet. Teil „öffentliche Aufgaben“ in 2. Lesung verabschiedet. Die neue Kantonsverfassung wird mit 90 zu 1 Stimme zuhanden einer Volksabstimmung verabschiedet (BüZ, 18.1., 18.6., 19.6., 20.6., 27.8., 28.8., 8.10., 9.10., 27.11.).
SCHAFFHAUSEN: Totalrevision der Kantonsverfassung (überarbeitete Neuauflage der 2001 vom Volk abgelehnten 1. Fassung). Eine Mehrheit des Grossen Rats spricht sich dafür aus, dem Souverän bei der Ausgestaltung der Volksrechte zwei Varianten vorzulegen: Die unterlegene Fassung der Vorlage (alle Gesetze, denen mindest vier Fünftel des Parlaments zugestimmt haben, unterstehen nur noch dem fakultativen Referendum) kommt als Variante zur Abstimmung. In der Volksabstimmung vom 22.9. wird die Verfassung mit 65,7% der Stimmen angenommen; die Variante Gesetzesreferendum wird mit 50,2% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 64,2% (SN, 15.1., 22.1., 19.2., 18.6., 23.9.; vgl. SPJ 2001, S.267).
VAUD: 1) Suivant l’avis de leur Conseil d’Etat et Grand Conseil, les vaudois ont rejeté à 77,4% (participation 48,6%) l’initiative ''Oui à la région'' (fusion Vaud-Genève). Celle-ci proposait de former qu’un seul canton avec Genève (LT, 3.6; APS 2000, p. 317 s.). – 2) L’électorat vaudois a accepté par 55,8% (participation 44%) la nouvelle constitution (24h, 23.9; APS 1999, p. 358).