Année politique Suisse 2002 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
APPENZELL AUSSERRHODEN: Revision des Feuerschutzgesetzes. An der Landsgemeinde vom 28.4. angenommen (SGT, 29.4.).
BASEL-LANDSCHAFT: Änderung des Sachversicherungsgesetzes. Aufhebung der Versicherungspflicht für Fahrhabe; Freiwilligkeit der Hausratsversicherung. Vorlage der Regierung (BaZ, 5.6.).
BERN:
Revision des Feuerschutz- und Wehrdienstgesetzes. Der Grosse Rat genehmigt die Gesetzesrevision in 1. und 2. Lesung, ohne aber einer neuen Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer von Ferienhäusern zuzustimmen (Bund, 31.1., 26.3.; vgl. SPJ 2001, S. 284).
NIDWALDEN: Neues Gesetz über den Feuerwehrdienst. Beibehaltung der bisherigen Feuerwehrpflicht; Zulassung von Frauen zum Feuerwehrdienst; Ersatzabgabe wird auf einen Einheitssatz von Fr. 170 ab einem jährlichen Einkommen von Fr. 10 000 festgesetzt. Vom Landrat verabschiedet (NLZ, 19.9.).
SCHAFFHAUSEN: Neues Brandschutzgesetz. Zusammenführung von Brandschutz und Feuerwehr in einem Gesetz; klare Definition der Aufgaben von Kanton und Gemeinden. In die Vernehmlassung gegeben (SN, 28.3.).
SOLOTHURN: Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes. Umstellung auf die Gegenwartsbesteuerung erfordert eine neue Regelung der Feuerwehrersatzabgabe. Vom Kantonsrat ohne Gegenstimme beschlossen (SZ, 22.5.).
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