Année politique Suisse 2002 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Alters- und Invalidenvorsorge –
Prévoyance pour personnes âgées et invalides
APPENZELL INNERRHODEN: Neues Gesetz über die öffentliche Altershilfe. Wahlmöglichkeiten bei der Altersbetreuung als zentraler Punkt. Vorlage der Regierung (SGT, 15.11.).
BASEL-LANDSCHAFT: Alters-Gesetz. Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Bereich der stationären Betreuung und Pflege; Sicherstellung einer bedarfsgerechten, wirtschaftlichen und qualitativ optimalen Betreuung. Geht in die Vernehmlassung (BaZ, 4.12.).
OBWALDEN: Neues Einführungsgesetz zum AHV-Gesetz. Vom Kantonsrat verabschiedet. Gegen diesen Beschluss wird das Referendum ergriffen. In der Volksabstimmung vom 2.6. mit 68,3% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 39% (NLZ, 7.3., 3.6.; vgl. SPJ 2001, S. 286).
THURGAU: Änderung des AHV-Einführungsgesetzes. Der Kanton soll künftig die Hälfte der AHV-Mindestbeiträge für Versicherte übernehmen, wenn diese die Beiträge selbst nicht bezahlen können. Die anfallenden Kosten sollen neu vom Kanton alleine und nicht wie bisher hälftig von den Gemeinden getragen werden. Vorlage der Regierung. In 2. Lesung vom Grossen Rat verabschiedet (SGT, 10.8., 1.10., 25.10.).
ZÜRICH: 1) Revision des Zusatzleistungsgesetzes. Anpassung an das Bundesrecht; keine Reduktion der Beihilfen zu AHV und IV. Vorlage der Regierung (NZZ, 23.3.). – 2) Änderung des Gesundheitsgesetzes. Neuregelung der Aufsicht über Heime: Aufsicht über Alter- und Pflegeheime geht an die Gesundheitsdirektion über. Vom Kantonsrat genehmigt (NZZ, 17.9.).