Année politique Suisse 2002 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Familienrecht, Familienzulagen, Gleichstellung der Frau –
Droit de la famille, allocations familiales, égalité entre femmes et hommes
BASEL-LANDSCHAFT: Volksinitiative der SP „Höhere Kinderzulagen für alle“. Künftig soll die Höhe der Kinderzulagen 25% des Mindestbeitrags der vollen einfachen Altersrente betragen. Eingereicht (BaZ, 13.11.).
BASEL-STADT: Gesetz zur familienexternen Tagesbetreuung von Kindern und Jugendlichen. Förderung der familienergänzenden Tagesbetreuung von Kindern bis 14 Jahren. In die Vernehmlassung gegeben (BaZ, 22.8.).
GRAUBÜNDEN: Neues Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen. In die Vernehmlassung gegeben. Vorlage der Regierung. Vom Grossen Rat zuhanden einer Volksabstimmung verabschiedet (BüZ, 1.2., 20.9., 28.11.).
LUZERN: Änderung des Gesundheitsgesetzes. Freischaffende Hebammen sollen vom Kanton ein Wartegeld bekommen – Entschädigung für Pikettzeit. Vorlage der Regierung. Vom Grossen Rat in 1. Lesung gutgeheissen (NLZ, 17.9., 27.11.).
NIDWALDEN: Neues Gesetz über die Kinderzulagen. Vom Landrat in 2. Lesung abgelehnt (NLZ, 14.3.; vgl. SPJ, 2001, S. 287).
SANKT GALLEN: Zweites Nachtragsgesetz zum Kinderzulagengesetz. Grosser Rat beschliesst Eintreten. In 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 7.5., 24.9.).
SCHAFFHAUSEN: Revision des Gesetzes über Familien- und Sozialzulagen. Erhöhung der Kinderzulagen, die ab dem 1.1.2003 mindestens Fr. 180 betragen sollen. Vom Grossen Rat verabschiedet (SN, 26.11.).
SCHWYZ: 1) Gesetzesrevision betreffend die Kinderzulagen. Erhöhung von Fr. 160 auf neu Fr. 200 pro Kind; neu sollen auch Personen, die nur in einem Teilpensum arbeiten (ab 50%), Kinderzulagen erhalten; Gleichbehandlung von alleinstehenden und verheirateten Frauen; Ausdehnung der Zulagenberechtigung bei Krankheit. Vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 24.11. mit 80,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 54,5% (NLZ, 18.4., 25.11.). – 2) Kredit von Fr. 850 000 für eine Pavillonanlage bei der Heilpädagogischen Tagesschule Innerschwyz. In der Volksabstimmung vom 24.11. mit 77,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 54,5% (NLZ, 25.11.).
THURGAU: Änderung des Gesetzes über die Kinder- und Ausbildungszulagen. Nur noch Auszahlung der halben Kinderzulage für Kinder im Ausland. Geht in die Vernehmlassung. Vorlage der Regierung (SGT, 1.3., 31.8.).
VALAIS: Le parlement est entré en matière sur le projet de loi modifiant la loi sur les allocations familiales aux salariés et sur le fond cantonal pour la famille (NF, 30.1; APS 2001, p. 287).
ZÜRICH: 1) Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare. Parlamentarische Initiative, die im August 1999 eingereicht worden war. Zulassung der Registrierung vorausgesetzt, dass die Partner bereits sechs Monate im Kanton zusammenleben und sich in einer öffentlichen Urkunde schriftlich verpflichtet haben, einen gemeinsamen Haushalt zu führen und einander Beistand und Hilfe zu leisten. In 2. Lesung vom Kantonsrat genehmigt. In der Volksabstimmung vom 22.9. mit 62,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 49% (NZZ, 22.1., 23.9.). – 2) Volksinitiative „Höhere Kinderzulagen für alle“. Eingereicht (NZZ, 20.8.).