Année politique Suisse 2002 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Revision des Amtsvormundschaftsgesetzes. Neueinteilung der Amtvormundschaftskreise, so dass die sechs Kreise – ausser Arlesheim und Binningen – den Verwaltungsbezirken entsprechen; Neuregelung der Finanzierung des Amtsvormundschaftswesens. Vorlage der Regierung. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (BaZ, 8.1., 22.1., 13.9., 18.10.).
– 2) Revision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches in Sachen Vormundschaftswesen. Neuregelung der Aufsicht über das Vormundschaftswesen (eine zentrale Aufsichtsbehörde bestehend aus Vormundschaftsamt und -kommission soll die Statthalterämter ablösen); Amt und Kommissionsmitglieder sollen vorsorgliche fürsorgerische Freiheitsentziehungen anordnen können. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung beraten und verabschiedet (BaZ, 25.1., 8.2.).
GENEVE: Rejet par le peuple genevois du "Revenu minimum de réinsertion" par 58,4%, participation 51,6% (LT, 3.6; APS 2001, p. 289).
ZUG: Anschlussgesetzgebung zum Opferhilfegesetz. Verlängerung der Frist für die Erhebung von Unterstützungsforderungen von zwei auf zehn Jahre in Härtefällen. Vorlage der Regierung (NLZ, 9.1.).
ZÜRICH: 1) Änderung des Sozialhilfegesetzes. Schaffung einer Asylfürsorgeverordnung, Regelung der Fürsorgeleistungen für Asylsuchende sowie der Rückforderung bezogener wirtschaftlicher Hilfe. Vom Kantonsrat genehmigt. Die SP kündigt eine staatsrechtliche Beschwerde an (NZZ, 17.9., 5.11.). – 2) Kredit in der Höhe von 6,8 Mio Fr. für die Weiterführung von Integrationskursen für eingewanderte Jugendliche über vier Jahre. Kantonsrat heisst eine entsprechende parlamentarische Initiative gut. Der Bund der Steuerzahler (BDS) reicht dagegen das Referendum ein. In der Volksabstimmung vom 24.11. mit 50,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 50% (NZZ, 26.7., 20.8., 25.11.).
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