Année politique Suisse 2002 : Grundlagen der Staatsordnung / Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein / Grundsatzfragen
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Solidaritätsstiftung
In der Fortsetzung der Differenzbereinigung blieb im Berichtsjahr im Wesentlichen noch die Frage zu regeln, was mit dem Fondsvermögen nach Ablauf der auf dreissig Jahre angesetzten Lebensdauer der Solidaritätsstiftung (und dem Verzicht auf deren Weiterführung in neuer Form) geschehen soll. Der Nationalrat rückte in der Frühjahrssession von seiner Idee ab, den ganzen Betrag der AHV zu überschreiben. Als Kompromiss beschloss er die Zuteilung zu je einem Drittel an Bund, Kantone und AHV, womit sich auch die kleine Kammer relativ knapp (26:18 Stimmen) einverstanden erklärte. In der Schlussabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 104:66 Stimmen für die Solidaritätsstiftung aus. Neben der nahezu geschlossenen SVP-Fraktion hatte auch eine Mehrheit der FDP Nein gestimmt [5]. Die Gold-Initiative der SVP, welche die ausserordentlichen Erlöse aus dem Goldverkauf der Nationalbank vollumfänglich der AHV zukommen lassen wollte, wurde mit 141:41 Stimmen zur Ablehnung empfohlen, wobei Cavalli (TI) im Namen der Mehrheit der SP-Fraktion Sympathie zur SVP-Volksinitiative bekundete und bedauerte, dass bei dieser Konstellation (Initiative und Gegenvorschlag) im Parlament nicht beide Vorlagen unterstützt werden konnten. In der kleinen Kammer lauteten die Stimmenverhältnisse bei beiden Vorlagen 33:5 [6].
Die Federführung der Kampagne für die Solidaritätsstiftung wurde von der von alt Nationalrätin Judith Stamm (cvp, LU) präsidierten Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) übernommen. Die Hilfswerke waren, neben den Bundesbehörden, nahezu die einzigen, welche in der Öffentlichkeit für den Gegenvorschlag mit der Solidaritätsstiftung warben. Finanzielle Unterstützung erhielten sie immerhin von den Grossbanken, welche ihr Engagement damit begründeten, dass der Bundesrat seinerzeit mit der Ankündigung der Solidaritätsstiftung einen Beitrag zur Entspannung des gestörten Klimas zwischen der Schweiz und den USA geleistet habe [7]. In der Werbung wurde insbesondere betont, dass der Gegenvorschlag eine ausgewogene Lösung darstelle, welche verschiedenen Bedürfnissen gerecht werde. Da die Aufgaben der Solidaritätsstiftung sehr allgemein definiert waren (Unterstützung von Projekten, welche im In- und Ausland soziale Ausschliessung, Armut und Gewalt bekämpfen) konnte nur mit einzelnen Beispielen von Projekten illustriert werden, wie die Stiftung das Geld einsetzen könnte [8].
Das vom freisinnigen Ständerat Merz (AR) präsidierte Komitee für ein doppeltes Nein sprach sich für eine Verteilung der Erträge der Goldverkäufe nach dem üblichen Schema (zwei Drittel für die Kantone, ein Drittel für den Bund) und für die Auflage, diese primär für einen Schuldenabbau zu verwenden, aus [9].
Die SVP führte den Kampf nur nebenbei gegen die Solidaritätsstiftung, welche sie als (im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um nachrichtenlose Vermögen aus dem 2. Weltkrieg) vom Ausland „erpresst“ bezeichnete. Sie konzentrierte sich in ihrer Propaganda weitgehend auf ihr eigenes Projekt. Dabei argumentierte sie, dass die überschüssigen Goldreserven der Nationalbank „Volksvermögen“ seien, welches nun dem Volk zurückerstattet werden müsse. Dies geschehe am besten über ihre Zuteilung an den AHV-Fonds, da damit auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der steigenden AHV-Kosten verzichtet werden könne.
Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse, dessen Vorgängerorganisation Vorort sich noch zugunsten der Solidaritätsstiftung ausgesprochen hatte, distanzierte sich nun von ihr und gab die Stimme frei. Die SVP-Goldinitiative empfahl sie zur Ablehnung [10]. Beim Gewerkschaftsbund überwog das Interesse an den zusätzlichen Mitteln für die AHV. Er empfahl sowohl den Gegenvorschlag des Parlaments als auch die SVP-Initiative zur Annahme. Bei der Stichfrage gab er dann allerdings der ersten Lösung (je einen Drittel für die AHV, die Solidaritätsstiftung und die Kantone) den Vorzug [11]. Die Geschäftsleitung der SP hatte den Delegierten eine analoge Empfehlung vorgeschlagen. Diese fanden es aber taktisch unklug, die von ihnen als populistisch bezeichnete SVP-Initiative zu unterstützen und gaben dazu die Nein-Parole aus. Drei SP-Kantonalsektionen aus der Westschweiz beschlossen allerdings abweichend davon die Ja-Parole zur Goldinitiative. In einem vergleichbaren Dilemma, allerdings mit umgekehrten Vorzeichen, befand sich die FDP. Mit einem doppelten Nein und dem Vorschlag, die Mittel auf Bund und Kantone zum Zweck des Schuldenabbaus zu verteilen, hätte sie sich zwar als einzige um gesunde öffentliche Finanzen bemühte Regierungspartei profilieren können. Andererseits hatte die FDP die Solidaritätsstiftung von Anfang an gegen die Kritik der SVP verteidigt. Die Delegierten entschieden sich mit 128:89 Stimmen für die Ja-Parole zum Gegenvorschlag, wovon dann in der Folge gut die Hälfte der Kantonalsektionen abwich [12]. Wie diese abweichenden FDP-Sektionen empfahl auch die Liberale Partei ein doppeltes Nein [13].
Neben der SVP und dem Gewerkschaftsbund unterstützten nur die FPS und die SD die SVP-Volksinitiative. Der Gegenvorschlag wurde von diesen drei Parteien, von den Liberalen und dreizehn Kantonalsektionen der FDP sowie vom Gewerbeverband abgelehnt [14].
Am 22. September lehnte das Volk sowohl die SVP-Initiative als auch den Gegenvorschlag mit knappen Mehrheiten von 52,4% resp. 51,8% ab. Das Ständemehr war von beiden Vorlagen deutlich verfehlt worden. Die SVP-Initiative hatte in der Nordostschweiz und im Tessin am meisten Unterstützung gefunden, die Variante mit der Solidaritätsstiftung wurde in Basel-Stadt (56%), Jura, Neuenburg, sowie hauchdünn in Bern, Zürich und Luzern angenommen. Die nicht mehr relevante Stichfrage ging knapp zugunsten der Solidaritätsstiftung aus. Die nach dem Urnengang durchgeführte Meinungsumfrage (Vox-Analyse) ergab, dass das wichtigste, allerdings nicht das einzige Motiv für die Ablehnung des Gegenvorschlags die darin enthaltene Solidaritätsstiftung gewesen war. Diese war nur von den unter 40jährigen und den Personen mit Hochschulabschluss mehrheitlich gutgeheissen worden. Während die Sympathisanten der FDP und der CVP gespalten waren, folgten diejenigen der SP und der SVP weitgehend den Parolen ihrer Parteien; das vom Gewerkschaftsbund und einem Teil der SP propagierte doppelte Ja hatte nur ein gutes Viertel der SP-Anhängerschaft zu überzeugen vermocht. Die Befragung ergab nur wenige Hinweise auf die gewünschte Verwendung der Nationalbankgelder. Am ehesten schien eine Aufteilung auf verschiedene Bereiche mehrheitsfähig zu sein, wobei der Verwendungszweck Schuldenabbau deutlich weniger Sympathien genoss als die Zuweisung an die AHV, an das Bildungswesen oder an die Kantone [15].
Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“
Abstimmung vom 22. September 2002

Beteiligung: 45,2%
Ja: 984 058 (47,6%) / 6 Kantone
Nein: 1 085 072 (52,4%) / 14 6/2 Kantone

Parolen:
Ja: SVP, SD, FPS; SGB.
Nein: SP (3*), FDP, CVP, GP, LP, EVP, EDU, CSP; economiesuisse, SGV, CNG.
— Stimmfreigabe: SBV.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Gegenentwurf der Bundesversammlung „Gold für AHV, Kantone und Stiftung“
Abstimmung vom 22. September 2002

Beteiligung: 45,2%
Ja: 984 537 (48,2%) / 6 ½ Kantone
Nein: 1 057 398 (51,8%) / 14 5/2 Kantone

Parolen:
Ja: SP, FDP (13*), CVP, EVP, PdA, CSP; SGB, CNG.
Nein: SVP, LP, SD, EDU, FPS; SGV.
— Stimmfreigabe: economiesuisse, SBV.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Im Gegensatz zu im Vorfeld des Volksentscheids geäusserten Befürchtungen wurde die Ablehnung der Solidaritätsstiftung im Ausland kaum zur Kenntnis genommen und löste auch keine negativen Reaktionen aus [16]. Nach der Abstimmung begann sofort der Wettbewerb der Vorschläge, wie die Erträge aus den Goldverkäufen der Nationalbank zu verteilen und zu verwenden seien. Dabei tauchte die Idee einer Neuauflage der Solidaritätsstiftung nicht mehr auf. Die FDP und nach einigem Zögern auch die CVP sprachen sich für die Anwendung der Verteilungsformel für die normalen Nationalbankgewinne aus (zwei Drittel Kantone, ein Drittel Bund). Diese Position machte sich auch die Konferenz der Kantonsregierungen zu eigen und wurde von den Kantonen Jura, Obwalden und Solothurn mit der Einreichung von Standesinitiativen bekräftigt. Nach Ansicht des Eidg. Finanzdepartements bräuchte es aber auch dazu einen speziellen Parlamentsbeschluss, da es sich bei den Goldverkäufen um aussergewöhnliche Erträge handle. Im nationalen Parlament wurden in Bezug auf die Verwendung der Mittel verschiedene Vorstösse deponiert. So verlangten die Freisinnigen Merz (AR) und Favre (VD) in gleichlautenden Motionen in den beiden Räten, dass die Erträge zum Schuldenabbau verwendet werden müssen. Ein weiterer Freisinniger (Dupraz, GE) schlug hingegen mit einer parlamentarischen Initiative eine analoge Verteilung wie das eben abgelehnte Gegenprojekt vor, nur dass anstelle einer Solidaritätsstiftung ein Forschungsfonds alimentiert werden soll. Ebenfalls mit einer parlamentarischen Initiative forderte der Christlichsoziale Fasel (FR) die vollumfängliche Verwendung der Erträge durch den Bund für die Erhöhung der Kinderzulagen. Die SVP hielt an ihrer ursprünglichen Idee fest, primär die AHV zu begünstigen. Sie reichte eine parlamentarische Initiative ein, welche einen Drittel der Erträge den Kantonen und zwei Drittel der AHV zukommen lassen will. Eine identische Verteilung schlug der Genfer Nationalrat Grobet (alliance de gauche) ebenfalls mit einer parlamentarischen Initiative vor. Die SP hat sich noch nicht definitiv festgelegt, bevorzugt aber Lösungen, welche neben der AHV auch Forschung und Bildung von den Erträgen profitieren lassen [17].
 
[5] Die Ablehnung der Solidaritätsstiftung durch die FDP wurde von Kommentatoren in einen direkten Zusammenhang mit dem gleichzeitig erfolgten Nein der CVP zu einem neuen Kredit für die Expo.02 gebracht (vgl. AZ, 6.3.02).
[6] AB NR, 2002, S. 33 ff. und 469 f.; AB SR, 2002, S. 81 ff. und 264; BBl, 2002, S. 2742; Presse vom 6.3., 15.3. und 23.3.02; AZ, 8.3.02 und SGT, 14.3.02 (zur Sympathie der SP für die SVP-Initiative). Vgl. SPJ 2001, S. 15 f.
[7] BZ, 17.4.02; SoZ, 7.7.02 (Banken); AZ, 27.8.02.
[8] Auch in Medien, welche der Stiftung wohlgesinnt waren, wurde dazu kritisch angemerkt, dass die als Beispiele angeführten Projekte bereits heute von der öffentlichen Hand unterstützt würden und es deshalb dazu eigentlich keiner neuen Stiftung bedürfe (vgl. etwa LT, 14.9.02).
[9] BZ, 2.7.02; NZZ, 20.8.02.
[10] TA, 28.5.02.
[11] LT, 15.6.02. Vgl. dazu auch Serge Gaillard in BZ, 6.9.02.
[12] TA, 24.6. (SP) und 19.8.02 (FDP).
[13] 24h, 2.9.02.
[14] NZZ, 12.9.02.
[15] BBl, 2002, S. 7821 ff.; Presse vom 23.9.02; Mahnig, Fabian / Milic, Thomas, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 22. September 2002, Zürich 2002.
[16] LT, 24.9.02.
[17] 24h, 24.9.02 (EFD); LT, 24.9.02; NZZ, 17.10.02; AZ, 17.10.02 (CVP); NZZ, 13.11. (Kantone) und 29.11.02 (Standesinitiativen); TA, 9.11. und 10.12.02 und BaZ, 7.12.02 (SP). Im Berichtsjahr noch nicht behandelte parlamentarische Vorstösse: Merz (02.3452), Favre (02.3451), Dupraz (02.447), Fasel (02.445), SVP (02.449) und Grobet (02.446).