Année politique Suisse 2002 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Sexuelle Handlungen mit Kindern
Der Ständerat überwies die im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion für eine Wiederinbetriebnahme der Amtsstelle für die Überwachung des Internets in Bezug auf die Verbreitung von pädophilem Material ebenfalls. Von der vom Nationalrat im Vorjahr angenommenen Motion Aeppli (sp, ZH), welche eine Zentralisierung der Ermittlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet beim Bund fordert, überwies er nur den 2. Teil (strafrechtliche Untersuchung und Beurteilung), nicht aber die Forderung nach einer Zentralisierung der Ermittlungskompetenzen. Gemäss einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat der CVP-Fraktion soll der Bundesrat abklären, ob es sinnvoll wäre, im Rahmen der UNO eine internationale Konvention zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet anzustreben [42]. In einer international koordinierten Grossaktion ermittelten die schweizerischen Behörden gegen insgesamt 1300 Personen, welche möglicherweise via Internet Kinderpornographie angeschaut hatten. Bei rund 800 Personen wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt sowie Computer und Datenträger beschlagnahmt. Die Verdächtigten hatten bei einem amerikanischen Pornographieanbieter, welcher auch Darstellungen von Kinderpornographie im Angebot führte, mit ihrer Kreditkarte für die Zugangsberechtigung bezahlt. Ihre Namen waren von den US-Behörden ermittelt und an die zuständigen nationalen Amtsstellen weitergeleitet worden [43].
 
[42] AB SR, 2002, S. 304 ff. und 2161 (CVP). Vgl. SPJ 2001, S. 25 f. (Aeppli). Einer Standesinitiative des Kantons Genf zu diesem Thema aus dem Jahr 2000 wurde keine Folge gegeben, da deren Forderungen in der Zwischenzeit weitgehend erfüllt worden seien (AB SR, 2002, S. 304 ff.). Vgl. dazu auch BR Metzler in AB SR, 2002, S. 1084 f.
[43] Presse vom 25.9. und 11.10.02. Der Besitz von Kinderpornografie ist in der Schweiz seit dem 1.4.02 strafbar (TA, 30.9.02; SPJ 2001, S. 24 f.).