Année politique Suisse 2002 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft
Raumplanung
Eine erste Auswertung der Volkszählung 2000 zur räumlichen und strukturellen Entwicklung der Bevölkerung der Schweiz zeigte gemäss Bundesamt für Statistik, dass im vorangegangenen Jahrzehnt vor allem die Gemeinden rund um die städtischen Agglomerationen gewachsen waren. Diese "
Periurbanisierung" stehe im Gegensatz zur vom Gesetzgeber gewünschten Konzentration des Wachstums in den Agglomerationen und den vom Verkehr gut erschlossenen Ortschaften und sei aus raumplanerischer Sicht problematisch, da sie zu mehr Verkehr durch Pendlerströme führe
[1].
Im Juni gab das UVEK gestützt auf das seit 2000 geltende Raumplanungsgesetz den Entwurf für eine
Teilrevision der Raumplanungsverordnung in die Vernehmlassung mit dem Ziel, die Änderung bestehender Gebäude ausserhalb der Bauzone präziser zu regeln: Erweiterungen sollten wenn möglich innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens erfolgen. Insbesondere soll die Verordnung festlegen, in welchem Ausmass Gebäude verändert werden dürften, die ursprünglich landwirtschaftlich genutzt wurden, aber inzwischen für diesen Zweck nicht mehr benötigt werden. Die Reaktionen auf den Entwurf fielen kontrovers aus: Während die Landwirtschaftsverbände und die SVP mehr Handlungsspielraum für die Landwirtschaft forderten, ging der Vorschlag den Natur- und Tierschutzverbänden zu weit; sie lehnten eine Öffnung der Landwirtschaftszone klar ab
[2]. Auf eine Anfrage Aeschbacher (evp, ZH), ob die Änderung der Raumplanungsverordnung nicht die Ziele der Raumplanung und des Landschaftsschutzes aushöhle, erwiderte der Bundesrat, er sei sich der Problematik der Zersiedelung bewusst, die mit der Zulassung landwirtschaftsfremder Nutzungen ausserhalb der Bauzonen verbunden sei
[3].
Gegen den Willen des Bundesrats überwies der Ständerat eine Motion Hess (fdp, OW), die eine
Änderung des bäuerlichen Bodenrechts verlangt. Unter anderem sollte es neu möglich sein, Grundstücke im Zonengrenzbereich zu arrondieren. Laut Bundesrätin Metzler sei dies aus raumplanerischer Sicht jedoch ausserordentlich problematisch, da man auf diesem Wege dem Ausfransen der Bauzone in die Landwirtschaftszone Vorschub leiste und der raumplanerische Grundsatz der klaren Trennung zwischen Bauzone und Nicht-Bauzone ausgehebelt würde
[4].
Im Rahmen der Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes stimmte das Parlament diskussions- und oppositionslos einer Änderung des Raumplanungsgesetzes zu, wonach die Kantone keine Bundesbeiträge mehr an die
Kosten der Richtpläne erhalten. Mit dieser Massnahme sollen ab 2005 insgesamt 1,7 Mio Fr. eingespart werden
[5].
[1]
24h,
BaZ und
NZZ, 23.1.02;
TA, 22.10.02.
[2]
BBl, 2002, S. 4179;
Bund, 21.9.02;
SN, 25.9.02;
SZ, 26.9.02;
NZZ, 7.10.02;
NLZ, 9.10.02. Vgl.
SPJ 2000, S. 165.
[3]
AB NR, 2002, V, Beilagen, S. 80 f.
[4]
AB SR, 2002, S. 193 f. Siehe auch oben, Teil I, 4c (Politique agricole).
[5]
BBl, 2002, S. 6965 ff.;
AB NR, 2002, S. 1740, 1763 und 2176;
AB SR, 2002, S. 1097, 1139 und 1310;
BBl, 2002, S. 8352.
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