Année politique Suisse 2002 : Sozialpolitik / Bevölkerung und Arbeit
Schutz der Arbeitnehmenden
Das Parlament hatte in der Wintersession 2000 einer Revision von Art. 343 OR zugestimmt und die Streitwertgrenze für
unentgeltliche Verfahren im Arbeitsrecht auf 30 000 Fr. angehoben. Dabei wurde vergessen, dass auch im Arbeitsvermittlungsgesetz eine entsprechende Bestimmung existiert, die nicht geändert wurde. Diese Gesetzeslücke schlossen beide Kammern in der Sommersession diskussionslos
[24].
Einstimmig gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Jutzet (sp, FR) Folge, welche ein Anrecht der Arbeitnehmenden auf einen
13. Monatslohn im Konkursfall umfassend schützt. Das geltende SchKG erfasst lediglich die Forderung auf sechs von möglichen 12 Anteilen
[25].
Mit einer Motion verlangte Rechsteiner (sp, SG) einen verstärkten
Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsräten der beruflichen Vorsorge. Der Vorstoss wurde von Kaufmann (svp, ZH), Steiner (fdp, SO) und Loepfe (cvp, AI) bekämpft und seine Behandlung deshalb verschoben
[26].
Gestützt auf die Ergebnisse einer vom EDI eingesetzten Arbeitsgruppe entschied der Bundesrat, dass die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt
SUVA weiterhin das hauptsächliche Durchführungsorgan zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) mit hoheitlicher Funktion bleiben soll. Nach der Schaffung der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen soll sie im Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz zusätzliche Aufgaben übernehmen und neue Aktivitäten entfalten können
[27].
[24]
BBl, 2002, S. 1254 ff.; AB
NR, 2002, S. 723 und 1139;
AB SR, 2001, S. 393 und 553. Siehe
SPJ 2000, S. 193.
[25]
AB NR, 2002, S. 254.
[26]
AB NR, 2002, S. 1124. Zum Schutz vor Kündigungen siehe auch unten, Teil I, 7d, Frauen/Arbeitswelt.
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