Année politique Suisse 2002 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport / Suchtmittel
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Alkohol
Der Ständerat genehmigte in der Herbstsession eine Verordnung, mit welcher die Promillegrenze im Strassenverkehr von 0,8 auf 0,5 gesenkt wird. Ein Antrag Hess (fdp, OW), die Grenze bei 0,7 Promillen festzusetzen, wurde mit 29 zu 13 Stimmen abgelehnt. Gemäss der Verordnung wird eine Person, die mit Blutalkoholwerten zwischen 0,5 und 0,8 Promille (gewöhnliche Angetrunkenheit) ein Fahrzeug lenkt, mit Haft oder Busse bestraft; wer sich mit mehr als 0,8 Promillen ans Steuer setzt (qualifizierte Angetrunkenheit), soll mit Gefängnis oder Busse, einem Eintrag im Strafregister sowie einem Ausweisentzug von mindestens drei Monaten bestraft werden. Die Räte hatten im Vorjahr beschlossen, neu anstelle des Bundesrates selber über die Promillegrenzwerte zu bestimmen [47].
Auf den 1. Mai setzte der Bundesrat gegen 1000 Neuerungen im Lebensmittelrecht in Kraft. Um die Jugend zu schützen, wurde die Abgabe von vergorenen alkoholischen Getränken wie Wein und Bier, die nicht unter das Alkoholgesetz fallen, an Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Für Spirituosen und alkoholische Süssgetränke wie Alcopops gilt weiter das Mindestalter 18. Alcopops dürfen zudem nicht mehr im selben Regal wie alkoholfreie Süssgetränke stehen [48].
 
[47] BBl, 2002, S. 3937 ff.; AB SR, 2001, S. 724 ff. Siehe SPJ 2001, S. 184.
[48] Presse vom 28.2.02.