Année politique Suisse 2002 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
 
Unfallversicherung
Die Rekurskommission für die Unfallversicherung hatte aufgrund unklarer gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung einer Minimalprämie durch die Unfallversicherer in Frage gestellt, obgleich unbestritten ist, dass damit auf einfache Art und Weise eine gerechtere Verteilung der Risiko- und Administrativkosten erreicht werden kann als mit nach Lohnsumme abgestuften Prämien. Dieser Umstand bewog Nationalrat Gutzwiller (fdp, ZH), mit einer im Einverständnis mit dem Bundesrat überwiesenen Motion eine entsprechende Gesetzesänderung zu verlangen, welche die nötige rechtliche Grundlage für die Erhebung von Minimalprämien schafft. Mit einer ebenfalls angenommenen Motion forderte er, die Abhängigkeit des Prämienzuschlags für Verwaltungskosten der Versicherer von demjenigen der Suva sei aufzuheben [46].
Gestützt auf die Ergebnisse einer vom EDI eingesetzten Arbeitsgruppe entschied der Bundesrat, dass die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva ihren Status als selbständige öffentlich-rechtliche Institution mit einem ihr fest zugewiesenen Tätigkeitsbereich (Teilmonopol) beibehalten soll. Ferner soll sie weiterhin das hauptsächliche Durchführungsorgan zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) mit hoheitlicher Funktion bleiben. Neu soll die Suva nach Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen in ihren Kernkompetenzen zusätzliche Aufgaben und neue Aktivitäten übernehmen können [47]. Eine Motion der SVP-Fraktion für eine Aufhebung des Suva-Monopols sowie eine Motion Borer (svp, SO), die für die Selbständigerwerbenden eine freiwillige Versicherung ausserhalb der Suva verlangten, wurden mit dem Einverständnis der Urheber lediglich als Postulat überwiesen [48].
Vor 30 Jahren rief der Schweizerische Versicherungsverband die Stiftung „Ombudsman der Privatversicherung“ ins Leben. Diese Anlaufstelle befasste sich bisher nur mit Fällen aus der Privatversicherung, wodurch die obligatorische Unfallversicherung ausgenommen blieb. Diese Lücke wurde nun geschlossen. Die Suva als grösster öffentlich-rechtlicher Unfallversicherer trat der Stiftung bei, womit auch UVG-Versicherte die Möglichkeit erhalten, die Dienste der Ombudsstelle in Anspruch zu nehmen [49].
 
[46] AB NR, 2002, S. 1685.
[47] Presse vom 15.6.02. Siehe dazu auch: Peter Schlegel, „Ausbau der Kernkompetenzen der SUVA“, in CHSS, 2002, S. 292-295.
[48] AB NR, 2002, S. 777.
[49] CHSS, 2002, S. 4.