Vom 8. bis 12. April fand in Madrid die
2. UNO-Weltversammlung (nach Wien 1982) über das Altern statt, an der auch die Schweiz teilnahm. Bundesrätin Dreifuss leitete die Delegation während den ersten beiden Tagen. Kernpunkt der Veranstaltung war die Erkenntnis, dass die demografische Herausforderung nicht nur die Industriestaaten, sondern zunehmend auch die Entwicklungsländer betrifft. Am Ende der Konferenz wurde ein Aktionsplan verabschiedet, der drei Ziele verfolgt: In einer alternden Welt soll die wachsende betagte Bevölkerungsschicht voll integriert werden, Gesundheit und Wohlbefinden der Seniorinnen und Senioren sollen gewährleistet sein und altersrelevante Aspekte in allen gesellschaftlichen Bereichen berücksichtigt werden
[67].
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Lit. Langlebigkeit;
Bund, 3.4. und 10.4.02;
NZZ, 11.4.02; Presse vom 13.4.02. Siehe auch Alfons Berger, „Zweite Weltversammlung der Vereinigten Nationen über das Altern vom 8.-12. April in Madrid“, in
CHSS, 2002, S. 182-184. Zum Entscheid einer Berner Gemeinde, eine obere Altersgrenze von 70 Jahren für die Ausübung eines Exekutivamtes einzuführen, siehe oben, Teil I, 1b (Bürger- und Stimmrecht).