Année politique Suisse 2002 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen / Kulturpolitik
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Allgemeine Kulturpolitik des Bundes
In der Aprilsession des Nationalrates thematisierten verschiedene Vorstösse die Kulturpolitik des Bundes. Mit einer Motion verlangte Widmer (sp, LU), der Bundesrat solle die Massnahmen zur Rettung des audiovisuellen Kulturguts massiv verstärken und dazu allenfalls die gesetzlichen Grundlagen erweitern. In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat an bereits unternommene Anstrengungen, insbesondere die Gründung des Vereins „Memoriav“ und dessen substanzielle Finanzierung durch den Bund (jährlich 1 878 000 Fr. für die Periode 1998-2001). Bundesrätin Dreifuss stellte einen weiteren Bericht in Aussicht, auf dessen Grundlage – und voraussichtlich im Rahmen des geplanten Kulturförderungsgesetzes – eine gesetzliche Regelung für die Stärkung des audiovisuellen Kulturguts vorbereitet werden soll. Mittelfristig möchte der Bundesrat sein finanzielles Engagement für „Memoriav“ noch leicht anheben. Ausgehend von einer Interpellation Galli (cvp, BE) ersuchte Müller-Hemmi (sp, ZH) den Bundesrat ebenfalls mit einer Motion, die Richtlinien zur Unterstützung kultureller Organisationen von nationaler Bedeutung im Sinn von mehr Sicherheit für ihre Finanz- und Tätigkeitsplanung abzuändern sowie den dafür vorgesehenen Kredit, der in den letzten Jahren eingefrorenen worden war, wieder substantiell zu erhöhen. Auf Antrag des Bundesrates wurden beide Motionen als Postulate gutgeheissen [1].
Obgleich der Bundesrat mit der von der Stadt Bern beantragten Erhöhung des Beitrags des Bundes an die kulturellen Institutionen der Bundesstadt von 970 000 auf 1,2 Mio Fr. einverstanden war, lehnte der Nationalrat diese Erhöhung im Voranschlag 2003 mit 110 zu 63 Stimmen ab [2].
 
[1] AB NR, 2002, S. 578 ff. In diesem Rahmen beantwortete der BR auch eine Interpellation Gysin (sp, BS) zur Musikförderung. Zu den Problemen der Archive bei der Konservierung von digitalen Daten siehe Presse vom 26.3.02.
[2] AB NR, 2002, S. 1775 ff.; Bund, 29.11.02.