Année politique Suisse 2003 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Neugliederung der Kantone, Totalrevision der Kantonsverfassungen, Gesetzgebung (Grundsätzliches) –
Regroupement des cantons, révision totale des constitutions cantonales, législation (questions de principe)
BASEL-STADT: Neue Kantonsverfassung. Nach über dreijähriger Vorarbeit wird ein erster Entwurf mit über 150 Paragraphen vorgelegt (BaZ, 26.2.).
GRAUBÜNDEN: Totalrevision der Kantonsverfassung. In der Volksabstimmung vom 18.5. wird die Variante mit dem bisherigen Majorzverfahren für die Grossratswahlen mit 66,7% der Stimmen und die Variante mit dem neuen Wahlverfahren mit 66,9% der Stimmen angenommen. In der Stichfrage obsiegt das neue Wahlverfahren ganz knapp mit 50,01% der Stimmen über das bisherige Modell. In einer Wiederholung der Abstimmung wird das „Bündner Modell (Proporz) am 14.9. mit 53,5% der Stimmen abgelehnt und damit das Majorzverfahren beibehalten; Stimmbeteiligung: 24,6% (BüZ, 29.5., 25.9.; vgl. SPJ 2002, S. 300).