Année politique Suisse 2003 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Wählbarkeit und Amtsdauer der Behörden –
Eligibilité et durée du mandat des autorités
LUZERN: Gesetz über die Amtsdauer von Behörden bei der Vereinigung oder Teilung von Einwohnergemeinden. Flexible Amtsdauern im Falle von Gemeindefusionen. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 1.4.).
SANKT GALLEN: Gesetz zur Amtsdauer. Vom Kantonsrat verabschiedet (SGT, 26.11., 27.11.).
THURGAU: Teilrevision des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht. Flexiblere Handhabung der Wohnsitzpflicht: Vom Volk gewählte Amtspersonen können ihre Funktion nur ausüben, wenn sie in ihrem Amtsgebiet wohnen; für den Wohnsitzwechsel wird künftig jedoch eine Übergangsfrist eingeräumt. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 8.5., 22.5., 19.6.).