Année politique Suisse 2003 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 2. ÖFFENTLICHE FINANZEN – FINANCES PUBLIQUES
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Allgemeines –Généralités
AARGAU: Neues Finanzkontrollgesetz. Vorlage dem Parlament zugeleitet (AZ, 3.7.; vgl. SPJ 2002, S. 306).
BASEL-STADT: Neues Finanzkontrollgesetz. Herauslösung der Finanzkontrolle aus der Verwaltung und Vergrösserung ihres Aufsichtsbereiches; Unterstützung des Grossen Rats bei seiner Oberaufsicht, obwohl die Finanzkontrolle auch für den Regierungsrat tätig ist. Vom Grossen Rat mit grossem Mehr genehmigt (BaZ, 18.9.)
GLARUS: Paket zur Sanierung der Kantonsfinanzen. Für zwei Jahre wird ein Steuerzuschlag von fünf Prozent erhoben; die Gemeinden müssen in den Jahren 2004 bis 2007 ein Steuerprozent an den Kanton abtreten; Schaffung eines Verkehrsfonds, um die laufende Rechnung des Kantons zu entlasten. An der Landsgemeinde vom 4.5. abgelehnt und an die Regierung zurückgewiesen (NZZ, 20.2.; 5.5.).
SCHAFFHAUSEN: Massnahmenpaket zur Entlastung des Staatshaushalts. In einem ersten Schritt soll der Staatshaushalt 2004 um 5,5 und derjenige von 2005 um 9 Mio Fr. entlastet werden; in einem zweiten Schritt folgen bis 2015 eine weitere Entlastung um 20 Mio Fr. sowie jährliche generelle Steuerfusssenkungen um 2%. Vorlage der Regierung (gemeinsam mit einem Massnahmenpaket für gezielte steuerliche Anreize und Verbesserungen). In 1. Lesung vom Kantonsrat verabschiedet (SN, 27.3., 16.9.).
SOLOTHURN: 1) Erhöhung der Ausgabenkompetenz. Anpassung der regierungsrätlichen Finanzkompetenz: Für einmalige neue Ausgaben soll sie von Fr. 50 000 auf Fr. 500 000, für jährlich wiederkehrende Ausgaben von Fr. 10 000 auf Fr. 50 000 erhöht werden. Vorlage einer Botschaft und eines Entwurfs für eine entsprechende Verfassungsänderung (SZ, 8.5.). – 2) Einführung einer Defizit- und Steuererhöhungsbremse in der Kantonsverfassung. Vorlage der Regierung (SZ, 27.11.). – 3) Einführung einer Verfassungsbestimmung über den Abbau des Verlustvortrages und der damit verbundenen Verschuldung. Vorlage der Regierung (SZ, 27.11.).