Année politique Suisse 2003 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Regierung
Die Durchführung von
Vernehmlassungen ist in der Verfassung vorgesehen und bietet dem Bundesrat die Möglichkeit, Widerstände gegen seine Vorlagen frühzeitig zu erkennen und unter Umständen zu berücksichtigen. Die gegenüber früher stark angewachsene Zahl der Vernehmlassungen führte jedoch zu Klagen der Berücksichtigten, sie seien überfordert. Der Bundesrat gab zu Jahresbeginn einen Entwurf für eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung, welche die Durchführung dieses Konsultationsverfahrens vereinheitlichen und straffen soll. Vorgesehen ist, dass Vernehmlassungen nur noch zu Vorhaben von „grosser politischer, finanzieller, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung“ durchgeführt werden. Der Kreis der Beteiligten soll dabei gross bleiben, explizit zur Teilnahme eingeladen würden aber nur noch die Kantone, die im Parlament vertretenen Parteien, die Dachverbände der Interessenorganisationen und speziell interessierte Kreise. Das Echo, namentlich der vier Bundesratsparteien, fiel positiv aus. Der Gewerbeverband hingegen plädierte dafür, dass auch in Zukunft zu Vorlagen mit weitgehend technischem Gehalt (in der Regel Verordnungen) Konsultationsverfahren durchgeführt werden. Gegen Jahresende beauftragte der Bundesrat die Bundeskanzlei mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs
[15].
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BaZ, 24.1.03;
NZZ, 24.1., 16.4., 2.5. und 13.11.03;
LT, 2.5.03. Siehe auch
AB NR, 2003, S. 2120 und Beilage V, S. 3510 f. (Stellungnahme zu einer als Postulat überwiesenen Motion Keller, svp, ZH). Vgl. auch
Lit. Blaser.