Année politique Suisse 2003 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
 
Parlament
Am 1. Dezember eröffneten Alterspräsident Blocher (svp, ZH) im Nationalrat und Vizepräsident Schiesser (fdp, GL) im Ständerat die 47. Legislatur des eidgenössischen Parlaments [23].
Der Ständerat beauftragte mit einer einstimmig überwiesenen Empfehlung Brändli (svp, GR) sein Büro, die Vorabklärungen für die Durchführung einer Session in der romanischen Schweiz (d.h. im Engadin) zu treffen. Vorgesehen dafür ist die Sommersession 2006, da zu dieser Zeit im Bundeshaus grössere Umbauarbeiten geplant sind [24]. Grosse Beachtung, viel Beifall und einen überraschend grossen Publikumserfolg erhielt ein Dokumentarfilm mit dem Titel „Mais im Bundeshuus“. Dem Westschweizer Regisseur Jean-Stéphane Bron, der ein Jahr lang die Arbeit einer Nationalratskommission verfolgt hatte, gelang es darin, auf eine spannende Weise ein anschauliches Bild der parlamentarischen Arbeit zu vermitteln [25].
top
 
print
Parlamentsgesetz
Nachdem die Bundesversammlung im Vorjahr ein neues Parlamentsgesetz beschlossen hatte, passten die beiden Ratskammern im Berichtsjahr ihre zugehörigen Ratsreglemente sowie die Verordnung über die Parlamentsverwaltung an die neuen Bestimmungen an. Der Nationalrat entschied dabei mit deutlichem Mehr und gegen die finanzpolitisch motivierten Argumente seiner Kommission, dass in Zukunft sämtliche Voten simultan auch in die italienische Sprache übersetzt werden sollen (und italienische Voten ins Deutsche und Französische) [26]. Von beiden Kammern verabschiedet wurde auch eine Verordnung über die Delegation des Parlaments in internationale parlamentarische Versammlungen und über die Pflege der Beziehungen zu den Parlamenten anderer Staaten [27].
top
 
print
Instrumente
Auf Antrag seiner SPK beschloss der Nationalrat mit knappem Mehr (91:84), einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge zu geben, welche die Kompetenz der Finanzdelegation des Parlaments zur Bewilligung von ausserordentlichen und dringlichen Ausgabenentscheiden des Bundesrats begrenzt. Der im Nachgang zum Entscheid der Regierung zur Unterstützung der Swissair im Herbst 2001 eingereichte Vorstoss verlangt, dass der Bundesrat nur noch dringliche Ausgabenbeschlüsse bis zu maximal 100 Mio Fr. verabschieden darf. Bei höheren Summen soll nicht mehr wie bisher eine Zustimmung der Finanzdelegation ausreichen, sondern auf jeden Fall ein Parlamentsentscheid notwendig sein. Die Finanzkommission des Nationalrats hatte diesen Vorstoss vergeblich mit dem Argument bekämpft, dass sich die bisherige Ordnung bewährt habe, und die vorgeschlagene Regelung für wirklich dringliche Entscheide zu schwerfällig sei [28].
top
 
print
Immunität
Der Nationalrat gab einer im Vorjahr eingereichten parlamentarischen Initiative Aeppli (sp, ZH) keine Folge, welche bei Strafuntersuchungen wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz die parlamentarische Immunität grundsätzlich aufheben wollte. Ihre Argumentation, dass es sich dabei um besonders verwerfliche Taten handle und die Politiker gerade in diesem heiklen Bereich ein Vorbild für die Bevölkerung sein müssten, vermochte die bürgerliche Ratsmehrheit nicht zu überzeugen. Die Mehrheit der vorberatenden Rechtskommission hielt daran fest, dass auch bei diesen Delikten weiterhin das Parlament die Erlaubnis zu einer strafrechtlichen Verfolgung eines seiner Mitglieder geben muss. Ihrer Ansicht nach gehe es nicht an, bei einem bestimmten Straftatbestand von diesem Prinzip abzuweichen und ihn damit strenger zu bewerten als andere. Zudem befürchtete sie auch, dass dadurch die freie Meinungsäusserungsfreiheit in der politischen Auseinandersetzung beeinträchtigt würde [29].
 
[23] AB NR, 2003, S. 1771 ff.; AB SR, 2003, S. 1041; Presse vom 2.12.03. Als Ratsälterster gilt im NR neuerdings das amtsälteste Mitglied. Vgl. zum neuen Parlament unten, Teil I, 1e (Eidg. Wahlen).
[24] AB SR, 2003, S. 987 f.; BüZ, 12.6.03; BaZ, 25.7.03.
[25] NZZ, TA und 24h vom 17.9.03.
[26] BBl, 2003, S. 3468 ff. (NR), 3508 ff. (SR) und 5051 ff. (Verwaltung); AB NR, 2003, S. 1140 ff., 1421 ff. und 1754; AB SR, 2003, S. 643 ff., 650 f. , 720 und 1037. Vgl. SPJ 2002, S. 37 ff.
[27] BBl, 2003, S. 3943 ff.; AB NR, 2003, S. 1428 ff. und 1753; AB SR, 2003, S. 652 ff. und 1036.
[28] AB NR, 2003, S. 166 ff. Vgl. SPJ 2002, S. 40.
[29] AB NR, 2003, S. 177 ff. Vgl. SPJ 2002, S. 40.