Année politique Suisse 2003 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
 
Gerichte
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Justizreform
Der Ständerat setzte in der Herbstsession seine Beratungen zur Justizreform fort. Nachdem das Parlament im Vorjahr die Schaffung eines Bundesverwaltungs- und eines Bundsstrafgerichts beschlossen und deren Standorte und die Wahlprozeduren festgelegt hatte, war nun noch über die Totalrevision der Bestimmungen über die Organisation und Verfahren der Bundesgerichte zu entscheiden. Beim neuen Gesetz über das Bundesverwaltungsgerichts nahm die kleine Kammer einige auch vom Bundesrat nicht bestrittene Änderungen vor [30]. Bei der Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht waren die Auseinandersetzungen heftiger. Sie betrafen namentlich die von der Kommission vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen. Diese sahen einerseits für privatrechtliche Klagen eine Streitwertgrenze von 40 000 Fr. vor. Zum anderen sollten bestimmte, in einem Katalog aufgeführte öffentlich-rechtliche Urteile sowie strafrechtliche Fälle bis zu einer bestimmten Bussenhöhe nicht mehr vor Bundesgericht weitergezogen werden können. Ausgenommen von diesen Einschränkungen sind Klagen, welche Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung betreffen oder bei denen keine einheitliche Rechtssprechung vorliegt. Das Plenum folgte seiner Kommission und dem Bundesrat bei der neuen Streitwertgrenze von 40 000 Fr. Ein Antrag Studer (sp, NE), diese in miet- und arbeitsrechtlichen Fällen auf 20 000 Fr. zu senken, unterlag mit 24 zu 9 Stimmen. Auch die Entlastungsmassnahmen für den öffentlich-rechtlichen und den strafrechtlichen Bereich wurden akzeptiert. Allerdings erweiterte der Rat die Bestimmung, dass Urteile von grundsätzlicher Bedeutung an das Bundesgericht weitergezogen werden dürfen, um die Regel, dass dies auch für Beschwerden gelten soll, bei denen die Verletzung eines verfassungsmässigen Rechts gerügt wird. Bei der Zahl der ordentlichen Bundesrichter war der Ständerat etwas grosszügiger als der Bundesrat, indem er sie auf 40-50 festlegte (der Bundesrat hatte 35-45 beantragt, zur Zeit sind es 41). Die administrative Integration des Luzerner Versicherungsgerichts in das Lausanner Bundesgericht fand relativ knapp Zustimmung [31].
 
[30] AB SR, 2003, S. 857 ff. Vgl. SPJ 2002, S. 40 f.
[31] AB SR, 2003, S. 881 ff. Zu den Anträgen des BR siehe SPJ 2001, S. 31 f.