Année politique Suisse 2003 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Volksrechte
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Reform der Volksrechte
Die Volksabstimmung über die Verfassungsänderungen zur Einführung der „allgemeinen Volksinitiative“ und zur Ausweitung des fakultativen Staatsvertragsreferendums fand am 9. Februar statt. Die Kampagne vermochte keine hohen Wellen zu werfen. Von der SP und der GP wurde die Vorlage wie bereits im Parlament bekämpft, da sie die Ausgestaltung der allgemeinen Volksinitiative mit den verlangten 100 000 Unterschriften als zu wenig attraktiv betrachteten. Das bürgerliche Lager war gespalten: Die FDP und die CVP empfahlen zwar Zustimmung, Parlamentarier aus ihren Reihen wirkten aber auch beim Kontra-Komitee mit und einige Kantonalsektionen der FDP gaben die Nein-Parole aus. Die SVP und die Liberalen lehnten die Reform ab, wobei ihr Hauptargument die potentielle Umgehung des Ständemehrs bei der Umsetzung einer Initiative auf Gesetzesebene war [35].
Bundesbeschluss über den Ausbau der Volksrechte
Abstimmung vom 9. Februar 2003

Beteiligung: 29%
Ja: 934 005 (70,4%) / 20 6/2 Stände
Nein: 393 638 (29,6%) / 0 Stände

Parolen:
Ja: FDP (6*), CVP, SD, FP, EDU; SBV.
Nein: SP (1*), SVP (4*), LP, GP, EVP; SGB.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Bei einer sehr niedrigen Stimmbeteiligung von 29% stimmte das Volk der Reform der Volksrechte mit einem Ja-Stimmenanteil von 70% deutlich zu. In allen Kantonen wurde die Reform angenommen: am deutlichsten in Freiburg mit 77%, am schwächsten in Schaffhausen mit 56%. Die Vox-Analyse ergab, dass der Vorlage von den Stimmberechtigten keine grosse Bedeutung zugemessen worden war. Unterschiede im Stimmverhalten gab es kaum; insbesondere hatten die Linke und die SVP ihre eigene Anhängerschaft mit ihrer Nein-Parole nicht zu überzeugen vermocht [36].
 
[35] Presse vom 6.1. bis 8.2.03. Vgl. v.a. NZZ, 6.1. und 15.1.03.
[36] BBl, 2003, S. 3111 ff.; Presse vom 10.2.03; Engeli, Isabelle e.a., Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 9. Februar 2003, Genf 2003. Zur niedrigen Stimmbeteiligung (sie war bisher nur zweimal noch schlechter gewesen) hatte auch beigetragen, dass neben dieser Vorlage nur noch eine kaum bestrittene Revision des Krankenversicherungsgesetzes zur Abstimmung kam.