Année politique Suisse 2003 : Grundlagen der Staatsordnung / Föderativer Aufbau / Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Als Novum in der Geschichte des Bundesstaates machten zum ersten Mal Kantone Gebrauch von ihrem Recht, gegen einen Parlamentsbeschluss das Referendum einzureichen. Elf Kantone (notwendig für ein
Kantonsreferendum wären acht gewesen) beantragten eine Volksabstimmung über das Steuerentlastungsprogramm, welches ihrer Meinung nach für die Kantone nicht verkraftbare Steuerausfälle bringen würde. Die Initiative dazu war von den Kantonsregierungen ausgegangen. Koordiniert durch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hatten achtzehn Regierungen in den kantonalen Parlamenten entsprechende Vorlagen eingebracht
[4].
[4]
BBl, 2003, S. 7056 f.;
BaZ, 21.6.03. Mit Ausnahme von GR und SG ist zur Einreichung des Kantonsreferendums überall ein Parlamentsbeschluss erforderlich. Vgl. auch das Interview mit dem Präsidenten der KdK, Luigi Pedrazzini (TI, cvp), in
BaZ, 26.9.03. Zum Inhalt des Steuerentlastungsbeschlusses siehe unten, Teil I, 5 (Direkte Steuern).