Année politique Suisse 2003 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik
Wettbewerb
Als Zweitrat behandelte der Ständerat die
Teilrevision des Kartellgesetzes. In Abweichung vom Nationalrat unterstellte er die nicht eine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisenden öffentlichen Stellen, welche als Anbieter und vor allem als Nachfrager von Gütern und Dienstleistungen auftreten (z.B. Bundesämter), dem Kartellgesetz. Der Bundsrat hatte vergeblich dagegen eingewendet, dass dieser Problembereich im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sachgerechter geregelt werden könne. Die kleine Kammer präzisierte im weiteren die Bestimmungen über das vom Nationalrat eingeführte Verbot von vertikalen Kartellen. Gebietsverteilungen in Vertriebsverträgen sollen nur dann unzulässig sein, wenn in diesen Territorien Verkäufe durch Dritte ausgeschlossen werden, d.h. dem Vertreiber durch den Produzenten ein regionales Monopol zugesichert wird. Der Nationalrat schloss sich in beiden Entscheiden der kleinen Kammer an. Da der Ständerat in den übrigen Punkten weitgehend der Version des Nationalrats beigepflichtet hatte, war die Differenzbereinigung rasch erledigt. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Gesetzesrevision mit 127:40 gut, der Ständerat mit 38 zu 4 Stimmen
[15].
Der vom Bundesrat Ende 2002 in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf für eine Totalrevision des
Lotteriegesetzes stiess bei den Kantonen auf grossen Widerstand, obwohl darauf verzichtet worden war, die Hoheit der Kantone bei den Entscheiden über die Verwendung der Gewinne der gemeinnützigen Grosslotterien anzutasten. Abgelehnt wurde von ihnen insbesondere die Öffnung des Marktes für neuen Lotteriegesellschaften. Kritik am Vorschlag kam aber auch von entgegengesetzter Seite. Eine von den grossen Hilfswerken und Umweltschutzorganisationen gebildete Trägerschaft für eine neue Lotterie erachtete das Gesetzesprojekt als zu restriktiv, da die Zulassung von neuen Lotterien immer noch in den Händen der Kantone liegen würde und diese weiterhin über die Gewinnverteilung entscheiden könnten
[16].
Der Nationalrat gab gegen den Widerstand der Linken einer parlamentarischen Initiative Hegetschweiler (fdp, ZH) Folge, welche eine Liberalisierung der Sortimentsbeschränkungen und
Ladenöffnungszeiten in den Bahnhof- und Flughafenarealen fordert. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil vom Vorjahr dürfen diese Geschäfte an Sonntagen gemäss den arbeitsrechtlichen Bundesvorschriften auch dann einzig bestimmte Produkte (so genannter Reisebedarf) verkaufen, wenn die kantonalen Gesetze die Offenhaltung von Geschäften erlauben
[17].
Die in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehaltenen Normen in Bezug auf Produkte und Leistung sind in Konsumentenverträgen oft sehr wenig übersichtlich dargestellt, wobei der Verkäufer als Autor einen erheblichen Informationsvorsprung besitzt. Das Anliegen der Interessenvertreterin der Konsumenten, Nationalrätin Sommaruga (sp, BE), mit einer parlamentarischen Initiative gesetzliche Regeln für die Verhinderung von missbräuchlichen Bestimmungen in den AGB festzulegen, scheiterte. Auf Antrag der aus SVP-Abgeordneten gebildeten Kommissionsminderheit gab der Rat der Initiative keine Folge. Er hatte allerdings zuvor eine Motion einer von Leuthard (cvp, AG) angeführten anderen Minderheit der Rechtskommission in Postulatsform überwiesen, welche ähnliches forderte
[18].
[15]
AB SR, 2003, S. 317 ff., 496 ff. und 716;
AB NR, 2003, S. 828 ff., 969 und 1244;
BBl, 2003, S. 4517 ff. Vgl.
SPJ 2002, S. 90 f. Siehe auch
Lit. Dähler.
[16]
NZZ, 11.2. und 8.3.03 (Kantone);
BaZ, 1.4.03 (Hilfswerke);
NZZ, 16.8.03. Vgl.
SPJ 2002, S. 91.
[17]
AB NR, 2003, S. 1555 ff.
[18]
AB NR, 2003, S. 1723 (Postulat) und 1973 f. (pa. Iv.).
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