Année politique Suisse 2003 : Wirtschaft / Geld, Währung und Kredit / Geld- und Währungspolitik
Der reale exportgewichtete
Kurs des Schweizerfrankens veränderte sich im Jahresmittel nicht. Gegenüber dem US-Dollar gewann er zwar mit 13% nochmals soviel an Wert wie im Vorjahr, gegenüber dem Euro büsste er jedoch fast 4% ein
[3].
Das Parlament hiess die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den
Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds von Ende 2003 bis Ende 2008 mit einer Darlehenszusage von rund 2 Mia Fr. gut. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung diskussions- und oppositionslos. Im Nationalrat unterlag Schlüer (svp, ZH) mit seinem von der SVP-Fraktion unterstützten Nichteintretensantrag deutlich (116:35). Schlüer befürwortete einen Austritt der Schweiz aus dem IWF, da dieser nichts zur Verhinderung von Währungskrisen beitrage und nur den Interessen der USA diene
[4].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, mit einem neuen
Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe eine klare und umfassende Grundlage für die entsprechenden Finanzierungsverpflichtungen zu schaffen. Bisher bestanden nur für einen Teil dieser Verpflichtungen klare rechtliche Grundlagen (Währungshilfebeschluss), während Entscheide für eher spontane Aktionen wie z.B. die Beteiligung an Spezialfonds des IWF oder Darlehen an Staaten, welche in den internationalen Gremien besonders eng mit der Schweiz zusammenarbeiten, zum Teil direkt auf die verfassungsrechtliche Kompetenz des Bundesrates abgestützt werden mussten. An der Kompetenzverteilung zwischen Regierung und Parlament soll dabei aber nicht gerüttelt werden. Das Parlament wird auch in Zukunft nur über die Rahmenkredite, nicht aber über die einzelnen Hilfeleistungen und ihre Finanzierung entscheiden. Gegen den grundsätzlichen Widerstand der SVP stimmten beide Kammern dem neuen Gesetz und dem darauf basierenden Rahmenkredit zu. Da aber im Nationalrat eine aus der SP und der SVP gebildete Mehrheit die Laufzeit des dazugehörenden Rahmenkredits auf fünf Jahre beschränkt hatte, entstand eine Differenz zum Ständerat, welche bis zum Ende des Berichtsjahres nicht ausgeräumt werden konnte
[5].
[3] Schweizerische Nationalbank,
96. Geschäftsbericht 2003, Bern 2004, S. 14 f.
[4]
AB SR, 2003, S. 47 f. und 614;
AB NR, 2003, S. 1023 ff.;
BBl, 2003, S. 4812. Vgl.
SPJ 2002, S. 95. Siehe auch
Lit. Parl. Verwaltungskontrollstelle.
[5]
BBl, 2003, S. 4775 ff.;
AB SR, 2003, S. 957 ff.;
AB NR, 2003, S. 2036 ff.
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