Année politique Suisse 2003 : Wirtschaft / Geld, Währung und Kredit
Versicherungen
Nachdem er im Jahre 1998 eine Vernehmlassung dazu durchgeführt hatte, unterbreitete der Bundesrat im Berichtsjahr dem Parlament den Entwurf für ein neues
Versicherungsaufsichtsgesetz und eine Teilrevision des
Versicherungsvertragsgesetzes. Die grosse Verzögerung hatte sich ergeben, weil möglichst grosse Kompatibilität mit dem in Ausarbeitung begriffenen Finanzmarktaufsichtsgesetz
[19] und mit den neuen EU-Richtlinien erzielt werden sollte. Das neue Gesetz vereinigt formal die bisher in verschiedenen Gesetzen festgehaltenen Bestimmungen und beinhaltet materielle Neuerungen vor allem im Bereich der Regulierung und Versicherungsaufsicht. Hier soll grundsätzlich von der präventiven Produktekontrolle (Genehmigungspflicht für Produkte und Preise) abgerückt werden. Damit sich diese Deregulierung für die Konsumenten nicht negativ auswirkt, soll im Gegenzug die Informationspflicht der Versicherungen ausgebaut werden. So wären beispielsweise die Inhaber von Policen, deren Ausschüttungen an den Geschäftsgang der Versicherungsgesellschaft gekoppelt sind, über die Berechnungsmodalitäten zu informieren
[20]. Bei der Versicherungsaufsicht soll vermehrt der gesamten Risikolage und der Solvenz der Versicherer Rechnung getragen werden. Diese Neuorientierung ist nach Ansicht des Bundesrats deshalb nötig, weil sich die grossen Versicherungsgesellschaften in Finanzkonzerne gewandelt resp. mit Grossbanken fusioniert haben
[21].
Der
Ständerat beriet die Gesetzesrevision bereits in der Dezembersession. Nachdem Eintreten unbestritten war, nahm er unter dem Eindruck der Kontroversen der letzten Jahre über die Praxis der Pensionskasseneinrichtungen eine bedeutsame Änderung vor. Er hielt zwar an der Grundidee des Bundesrates vom Verzicht auf eine präventive Kontrolle und Genehmigung der Versicherungsprodukte fest, nahm aber die Prämien der beruflichen Vorsorge und der Zusatzkrankenversicherung davon aus. Abgesehen davon beschränkte sich die kleine Kammer auf einige Präzisierungen und Detailänderungen
[22].
[19] Eine vom Staatsrechtler Ulrich Zimmerli präsidierte Expertenkommission schlug die Zusammenlegung der Bankenkommission und der beim Bundesamt für Privatversicherungen angesiedelten Versicherungsaufsicht in eine neue, unabhängige und öffentlichrechtliche Institution vor. Im Bundesratsentwurf für die Versicherungsaufsicht ist diese allerdings noch nicht enthalten (
TA, 18.2.03; Presse vom 8.7.03).
[20] Diese Information hatte namentlich auch eine vom NR als Postulat überwiesene Motion Baumann (svp, TG) verlangt (vgl.
SPJ 2002, S. 100).
[21]
BBl, 2003, S. 3789 ff.;
BaZ, 10.5.03. Zum Vernehmlassungsentwurf siehe
SPJ 2002, S. 127.
[22]
AB SR, 2003, S. 1222 ff.
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