Année politique Suisse 2003 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Direkte Steuern
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Steuerhinterziehung
Oppositionslos stimmte der Nationalrat als Zweitrat der Standesinitiative des Kantons Jura zu, welche die Streichung von Steuerbussen verlangt. Gegen die Empfehlung seiner Rechtskommission hiess er auch die Standesinitiative des Kantons Tessin gut, welche zusätzlich die Streichung der Steuerschulden fordert; der Ständerat lehnte dieses Begehren hingegen erneut ab. Er gab jedoch einer Standesinitiative aus demselben Kanton Folge, welche eine allgemeine Steueramnestie für eidgenössische und kantonale Steuern fordert [7].
Im Sommer gab der Bundesrat statt der umstrittenen Vorlage zur allgemeinen Steueramnestie einen Entwurf für eine vereinfachte Erbenbesteuerung in Konsultation. Er stellte drei Varianten zur Diskussion: eine pauschale Nachsteuer, ein verkürztes Nachsteuerverfahren und ein vereinfachtes Nachsteuerverfahren für Erben. Gleichzeitig schlug er vor, die Haftung der Erben für Bussen des Erblassers gänzlich zu beseitigen und auf die Erhebung einer Busse zu verzichten, wenn Steuerzahler ihre Hinterziehung selber und vollumfänglich anzeigen (sog. straflose Selbstanzeige). Unbestritten war in der Vernehmlassung einzig die Aufhebung der Erbenbusse, über die restlichen Punkte waren sich die Parteien nicht einig; die Kantone lehnten eine Steueramnestie ab [8]. In der Wintersession überwies der Nationalrat diskussionslos eine Motion seiner WAK, welche den Bundesrat beauftragt, im Falle einer allgemeinen Steueramnestie gleichzeitig eine Verschärfung der Strafbestimmungen und der Steuererfassungspraxis vorzubereiten [9].
 
[7] AB NR, 2003, S. 206 ff.; AB SR, 2003, S. 409 ff. und 414 ff.; Presse vom 12.3. und 4.6.03; vgl. SPJ 2002, S. 114.
[8] BBl, 2003, S. 4843; Presse vom 26.6.03; NZZ, 9.8.03. Ergebnis der Vernehmlassung: Presse vom 13.10.03.
[9] AB NR, 2003, S. 2119 und Beilagen V, S. 416.