Année politique Suisse 2003 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Sanierungsmassnahmen
Gegen den Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat im Frühling eine Motion Walker (cvp, SG), welche die Regierung beauftragt, den Voranschlag 2004 und den Finanzplan 2005-2007 so zu gestalten, dass das Wachstum der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt bleibt; der Ständerat hatte im Vorjahr bereits einer gleich lautenden Motion Merz (fdp, AR) zugestimmt [36]. Finanzminister Villiger erklärte in seiner Antwort auf eine diesbezügliche dringliche einfache Anfrage von Anita Fetz (sp, BS), es wäre eine jährliche Kürzung der geplanten Ausgaben um 7 Mia Fr. nötig, um die Vorgaben des Vorstosses zu erfüllen. Die damit verbundenen Eingriffe in die staatliche Aufgabenerfüllung wären weder sachlich vertretbar noch politisch umsetzbar. Um den Bundeshaushalt langfristig zu sanieren, plane der Bundesrat vorerst ein Entlastungsprogramm von 2 Mia. Fr. Da die WAK-NR nicht bereit war, die Inkraftsetzung der Ehepaar- und Familienbesteuerung zeitlich zu verschieben, seien zusätzliche Einsparungen von 1,5 Mia. bei den Ausgaben nötig. Der Bundesrat halte sich jedoch die Möglichkeit offen, allenfalls auch einnahmenseitige Massnahmen vorzuschlagen, so die Einführung einer Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer, die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Schliessung von Steuerlücken in verschiedenen Bereichen [37].
Im Sommer lehnte der Nationalrat eine Motion seiner Finanzkommission ab, welche die Kreditsperre für die Ausgaben des laufenden Jahres von 1% auf 2% erhöhen wollte. Gemäss Bundesrat Villiger hätte dies bedeutet, dass zusätzlich zu den geplanten Sparmassnahmen im zweiten Halbjahr 2003 noch 90 Mio Fr. hätten eingespart werden müssen [38].
Anfang Juli präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 (EP 03); das Parlament hatte die Regierung im Vorjahr beauftragt, den Finanzplan 2004-2006 unter Kürzung der Ausgaben so zu überarbeiten, dass er den Anforderungen der Schuldenbremse entspricht. Das EP 03 sah, gemessen am Finanzplan vom September 2002, im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp 3,3 Mia Fr. vor. Davon entfielen rund 85% auf ausgabenseitige Massnahmen, die sich schwergewichtig auf die sechs Aufgabengebiete soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Landwirtschaft, Bildung und Forschung [39] sowie Beziehungen zum Ausland verteilten; daneben war quer durch das gesamte Aufgabenspektrum des Bundes eine grosse Zahl punktueller Entlastungsmassnahmen vorgesehen (die in der Vernehmlassungsvorlage enthaltene zweckgebundene Energielenkungsabgabe wurde fallengelassen) [40]. Mit dem EP 03 beabsichtigte der Bundesrat, das jährliche durchschnittliche Ausgabenwachstum von 3,8%, das der Finanzplan vom September 2002 vorsah, auf 2,1% zu senken. Das Ziel eines dauerhaften Haushaltsausgleichs lasse sich voraussichtlich nicht erreichen. Für 2006 rechnete der Bundesrat mit einem Defizit von gegen 2 Mia Fr. [41].
In der Parlamentsdebatte am umstrittensten waren der Fürsorgestopp im Asylwesen (die einzige grundlegende Systemänderung), das Ausgabenwachstum im Bildungsbereich, die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte, die Kürzungen bei EnergieSchweiz und das Impulsprogramm für Kinderkrippen. In der Herbstsession nahm der Ständerat die Beratungen in Angriff. Er lehnte einen Rückweisungsantrag Gentil (sp, JU) ab, der die Einsparungen auf 2 Mia Fr. begrenzen und auf Massnahmen verzichten wollte, welche eine blosse Lastenverschiebung auf die Kantone und Gemeinden darstellten. In der Detailberatung folgte der Rat in den meisten Fällen den Vorgaben des Bundesrates und den Anträgen der vorberatenden Spezialkommission; diese hatte zwar einige Akzentverschiebungen vorgenommen, das Entlastungsziel von 3,3 Mia Fr. insgesamt aber eingehalten. Auf Antrag des Bundesrates entschied die kleine Kammer, dass Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, kein Recht mehr auf Sozialleistungen haben, sondern nur noch auf die verfassungsmässig verankerte Nothilfe, falls sie darum ersuchen. Stärker als der Bundesrat kürzte der Ständerat die Ausgaben im Umweltbereich (zusätzliche Einsparungen von 18 Mio Fr., dazu 11 Mio Fr. beim BUWAL) und im Personalbereich (zusätzlich 48 Mio Fr.). Im Bereich Bildung, Forschung und Technologie (BFT) beschloss der Rat hingegen Mindereinsparungen von 50 Mio Fr., was ein jährliches Wachstum von 4,75% statt der vom Bundesrat beantragten 4,5% zur Folge hat. Geschont wurde auch die Forstwirtschaft (-21 Mio) sowie das Programm EnergieSchweiz (-20 Mio). Mit 20:19 Stimmen lehnte der Ständerat einen Antrag Hess (fdp, OW) ab, welcher eine Energielenkungsabgabe einführen wollte. Kommission und Bundesrat argumentierten erfolgreich, es entspreche nicht der Idee des EP 03, neue Steuern und Abgaben einzuführen, das Volk habe eine solche Förderabgabe deutlich verworfen; schliesslich solle dieses komplexe Problem nicht im Rahmen der Entlastungsvorlage behandelt werden. Beim Strassenbau beschloss der Rat, die Beiträge an die Kantone um 60 Mio Fr. weniger zu kürzen. Ganz knapp scheiterte in diesem Kontext ein Antrag Marty (fdp, TI), der die Investitionen in den Strassenbau und Strassenunterhalt von jeder Kürzung ausnehmen und zum Ausgleich die Mineralölsteuer um drei Rappen pro Liter erhöhen wollte. Weitere Zugeständnisse machte die kleine Kammer auch bei der Landwirtschaft, indem sie mit 21:19 Stimmen einen Antrag Bieri (cvp, ZG) unterstützte, das Ausgabenwachstum bei den Direktzahlungen nicht nur im Sinne der Kommissionsmehrheit zu halbieren, sondern ganz von der Sparübung auszunehmen. Beim Parlamentsressourcengesetz folgte der Rat der Kommissionsminderheit und beschloss, die jährlichen Entschädigungen pro Parlamentarier um 3000 Fr. zu kürzen. In der Gesamtabstimmung wurde das Entlastungsprogramm lediglich von der SP abgelehnt und mit 26:6 Stimmen angenommen [42].
Der Nationalrat behandelte das Geschäft noch in derselben Session. In der Eintretensdebatte betonten die Bürgerlichen, das EP 03 stelle angesichts der völlig aus dem Ruder gelaufenen Bundesfinanzen das absolute Minimum an Einsparungen dar. Die überproportional wachsenden Ausgaben müssten auf einen vernünftigen, langfristig tragbaren Kurs gebracht werden. Die Linke hingegen bezeichnete das Entlastungsprogramm als ein massives Spar- und Abbauprogramm, das den verfassungsmässigen Auftrag einer nachhaltigen Entwicklung gefährde. Zudem sei es stossend, das Programm gleichzeitig mit dem Steuerpaket vorzulegen; die Kosten würden bloss auf Gemeinden und Kantone überwälzt. Während die Grünen gar nicht erst auf die Vorlage eintreten wollten, beantragten die Sozialdemokraten Rückweisung des Geschäfts mit dem Auftrag, das Entlastungsprogramm von 3,3 Mia auf 2 Mia Fr. zu redimensionieren und den Haushalt auch über Mehreinnahmen wie der Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer zu finanzieren – der Nichteintretensantrag wurde mit 132:41, der Rückweisungsantrag mit 120:59 Stimmen abgelehnt. In der viertägigen Debatte wich der Nationalrat verschiedentlich von den Sparvorgaben des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerates ab und verfehlte das Sparziel von 3,3 Mia Fr. um etwa 600 Mio Fr. Im Asylbereich lehnte die grosse Kammer auf Antrag von Ruth Genner (gp, ZH) mit 95:82 Stimmen einen Systemwechsel bei der Fürsorge ab. Neben dem links-grünen Lager, das den Eingriff mittels Dringlichkeitsverfahren in eine laufende Gesetzesrevision beklagte, votierte auch die SVP-Fraktion gegen die Änderung, um eine Überwälzung der Kosten auf die Kantone zu verhindern. Im Bereich Bildung, Forschung und Technologie setzte sich ein Einzelantrag Randegger (fdp, BS) durch, der ein Ausgabenwachstum von 5,5% vorsah, anstelle von 4,5% (Bundesrat) resp. 4,75% (Ständerat); die Kommission hatte ein Ausgabenwachstum von 5% beantragt, während Beck (lp, VD) ganz auf Kürzungen hatte verzichten wollen, was dem ursprünglich geplanten Wachstum von 6% entsprochen hätte. Beim Impulsprogramm für die Kinderkrippen konnte sich dank der Unterstützung der CVP-Fraktion ein Minderheitsantrag von Liliane Maury Pasquier (sp, GE) durchsetzen, der gänzlich auf die Kürzung von 12 Mio verzichtete. Entgegen Bundesrat und Ständerat lehnte es der Nationalrat auf Antrag Abate (fdp, TI) ab, vom Bundesanteil an der LSVA bis 2007 nur 80% statt 100% in den Finöv-Fonds zu leiten. Weniger Einsparungen als der Ständerat beschloss die grosse Kammer auch beim Programm EnergieSchweiz, dem die Subventionen um 25 statt um 45 Mio Fr. gekürzt werden. Gleichzeitig votierte sie mit 87:84 Stimmen nur knapp gegen die von einer links-grünen Kommissionsminderheit geforderte Einführung einer Energie-Lenkungsabgabe von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf nicht erneuerbaren Energien. Da das Parlament in der Zwischenzeit bei der 11. AHV-Revision auf die soziale Abfederung des Rentenvorbezugs verzichtet hatte, lehnte der Nationalrat das von Bundesrat und Ständerat beschlossene einmalige Aussetzen des Mischindexes stillschweigend ab. Weiter als der Ständerat ging die grosse Kammer beim Personalressourcengesetz, wo sie nicht nur die Entschädigungen der Parlamentarier kürzte, sondern auch das Einkommen der Magistratspersonen (Bundesräte, -richter und -kanzlerin) um 5%. Das Entlastungsprogramm passierte die Gesamtabstimmung gegen die Voten von Grünen und SP mit 103:60 Stimmen [43].
Während der Wintersession befassten sich die Räte mit den Differenzen: In der ersten Runde schloss sich der Ständerat nur bei der Aussetzung des AHV-Mischindexes und beim Programm EnergieSchweiz dem Nationalrat an. Um zum Nationalrat, in dem der Systemwechsel bei der Fürsorge im Asylbereich aufgrund einer taktischen Koalition zwischen der Linken und der SVP-Fraktion vorläufig gescheitert war, eine Brücke zu bauen, präzisierte die kleine Kammer, in welcher Form der Bund eine allfällige Nothilfe übernimmt. Insbesondere legte sie fest, dass der Bundesrat die Nothilfepauschale aufgrund einer zeitlich befristeten Kostenüberprüfung und nach Konsultation der Kantone anpassen wird. Diesem Systemwechsel im Asylbereich stimmte der Nationalrat in der Folge zu. Zu weit ging der grossen Kammer ein von Zuppiger (svp, ZH) eingebrachter Minderheitsantrag, der auch die erst nach einem Verfahren abgewiesenen Asylsuchenden aus dem Fürsorgesystem ausschliessen wollte. Beim Fonds für Eisenbahngrossprojekte folgte der Nationalrat dem restriktiveren Sparkurs der kleinen Kammer: Er zeigte sich bereit, vom Bundesanteil der LSVA befristet nur 80% in den Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte zu leiten. Die dabei eingesparten 325 Mio sollen bis 2009 wieder in den Fonds zurückgezahlt werden. Nach längerer Diskussion um die Mittel im Bereich BFT setzte sich schliesslich Kathy Riklin (cvp, ZH) mit einem Kompromissvorschlag durch: Gegenüber dem Finanzplan sollen die Mittel für BFT um 296 Mio gekürzt werden. Dies bedeutet ein jährliches Wachstum um ca. 5,2% gegenüber den ca. 4,8% gemäss Ständerat. In der Einigungskonferenz setzte sich der Ständerat bei der Bildung (jährliches Aufgabenwachstum von 4,8%) und bei der Besoldung von Magistratspersonen (keine Lohnkürzung um 5%) durch, der Nationalrat hingegen bei der Anstossfinanzierung von Kinderkrippen (keine Kürzung). Das Parlament verabschiedete das Entlastungsprogramm 2003 im Betrag von rund 3 Mia Fr. gegen die Opposition der Linken mit 116:72 (Nationalrat) resp. 32:7 Stimmen (Ständerat); die dringlichen Massnahmen wurden mit 118:69 resp. 33:7 Stimmen gutgeheissen, mit 173:2 resp. 42:0 Stimmen die Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes, um den Zeitplan zum Abbau des strukturellen Defizits anzupassen, und mit 134:35 resp. 27:0 Stimmen die Änderung des Parlamentsressourcengesetzes, das eine befristete Kürzung der Parlamentarierbezüge ermöglicht [44].
Mit einer Motion verlangte Ständerat Epiney (cvp, VS) vom Bundesrat eine umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben. Analog zur NFA-Kommission soll eine Spezialkommission erstens Vorschläge zu einer allgemeinen Reform der Bundesaufgaben basierend auf den Kriterien Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit unterbreiten, zweitens das Problem der permanenten Überlastung des Bundes und seiner Institutionen analysieren und drittens für jedes neue Investitionsvorhaben ein Spezialbudget vorlegen. Die ersten beiden Punkte des Vorstosses wurden überwiesen, der dritte abgelehnt; der Bundesrat hatte die ersten Punkte nur in Postulatsform entgegen nehmen wollen [45]. Auf Antrag des Bundesrates überwies der Ständerat eine Motion Schweiger (fdp, ZG) als Postulat, welches die Regierung beauftragt, in vierzig Punkten eine Reihe von Reformen in den verschiedensten Politikbereichen (Gesundheit, soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung etc.) voranzutreiben. Die Absicht des Motionärs war, den Bundesrat dazu zu bewegen, dem Parlament eine Auswahlmöglichkeit bei den Sparvorschlägen zu bieten. Bundesrat Villiger entgegnete, dass er dies gerne tun würde, doch sehe er kein grösseres Sparpotenzial. Der Rat überwies auch ein Postulat Bürgi (svp, TG), das die finanzpolitische Prüfung von längerfristigen Reformen in elf Bereichen anregte [46]. Im Anschluss an die Debatte zum Entlastungsprogramm 2003 überwies das Parlament eine Motion der Spezialkommission-NR als Postulat beider Räte, welches ein weiteres Sanierungsprogramm fordert; die Diskussion einer Motion der SVP-Fraktion, die ein Sanierungspaket mit einer Aufgabenverzichtsplanung und einer Ausgabenreduktion von mindestens 2,5 Mia Fr. bis Ende 2004 verlangt, wurde verschoben [47].
 
[36] AB NR, 2003, S. 194 ff.; Presse vom 12.3.03; vgl. SPJ 2002, S. 119. Die Diskussion der gleich lautenden Motion der FDP-Fraktion (02.3442) wurde verschoben.
[37] AB NR, 2003, S. 502 und Beilagen II, S. 66 ff.
[38] AB NR, 2003, S. 916 ff.; vgl. SPJ 2002, S. 121.
[39] Bereits im Frühsommer hatte das Parlament gegen den Antrag des BR eine Motion der WBK-NR überwiesen, welche den Bildungs- und Forschungsbereich vom Entlastungsprogramm ausklammerte und somit ein Ausgabenwachstum von 5% (statt der vom Bundesrat vorgesehenen 4%) festlegte; eine Minderheit hatte vergeblich ein Wachstum von 6%, wie in der BFT-Botschaft vorgesehen, beantragt (AB NR, 2003, S. 583 ff. und 590 f.; AB SR, 2003, S. 707 ff.). Siehe auch unten, Teil I, 8a (Forschung).
[40] 1. Justiz und Polizei: Umsetzung Effizienz-Vorlage; Straf- und Massnahmenvollzug; amtliche Vermessung; 2. Beziehungen zum Ausland: Entwicklungszusammenarbeit; übrige Bereiche der Beziehungen zum Ausland (Präsenz Schweiz, Beiträge an internationale Organisationen, zivile Friedensförderung, Chemiewaffenabrüstung); 3. Landesverteidigung: Verteidigungsbereich (Armee XXI); übrige Bereiche der Landesverteidigung (Bevölkerungsschutz, Sicherheitspolitik, Armasuisse); 4. Bildung, Forschung und Technologie (BFT): Förderung BFT (Berufsbildung, Fachhochschulen); „Public Private Partnership – Schule im Netz“; 5. Kultur, Freizeit und Gesundheit: Kultur; Sport; Gesundheit; 6. Soziale Wohlfahrt: Rentenanpassung AHV/IV; Flexa-Beitrag des Bundes an die AHV; Beibehaltung des gekürzten Bundesbeitrags an die AHV; eventuelle Senkung der Bundesbeiträge an die AHV/IV; kollektive Leistungen der IV; Wohnbau- und Eigentumsförderung; Asyl- und Flüchtlingsbereich; Integrationsmassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer; Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung; 7. Verkehr: Bau von Nationalstrassen; Unterhalt von Nationalstrassen; Hauptstrassen; übrige werkgebundene Beiträge im Bereich Strasse; allgemeine Strassenbeiträge und Finanzausgleich; Fonds für Eisenbahngrossprojekte; Leistungsvereinbarung Bund-SBB; Verlagerung Strasse-Schiene; Massnahmen im öffentlichen Verkehr gemäss Behindertengleichstellungsgesetz; 8. Umwelt und Raumordnung: Abwasser- und Abfallanlagen; verschiedene Massnahmen im Umweltbereich (Naturschutz, Restwassersanierung); 9. Landwirtschaft und übrige Volkswirtschaft: Landwirtschaft (Absatzförderung, Direktzahlungen); Forstwirtschaft; EnergieSchweiz; Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit; Standort-/Exportförderung; 10. Querschnittsmassnahmen und allgemeine Verwaltung: Personal; zivile Bauten; Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit; verschiedene Massnahmen allgemeine Verwaltung (u.a. Dienstleistungen Dritter); 11. Einnahmen: Militärversicherung; Überwälzung von Verfahrenskosten bei der Bundesstrafrechtspflege; Aufsichtabgabe Geldwäscherei; allgemeine Rechtsgrundlage zur Gebührenerhebung.
[41] BBl, 2003, S. 3976 (Vernehmlassung) und 5615 ff.; Presse vom 31.1., 27.2., 15.3., 1.-3.5., 17.5. (Vorarbeiten), 3.6. (Vernehmlassung) und 3.7.03; vgl. SPJ 2002, S. 119. Zur Vernehmlassung vgl. auch die Antwort des BR auf die Frage Hubmann (sp, ZH), AB NR, 2003, S. 898 f. und Beilagen III, S. 547.
[42] AB SR, 2003, S. 770 ff., 791 ff., 803 ff. und 841 ff.; Presse vom 18.-9.9.03. Lombardi (cvp, TI) zog seine Empfehlung, welche die Überprüfung der Auswirkungen der einzelnen Sparmassnahmen verlangt hatte, zurück (AB SR, 2003, S. 848 f.). Zu den einzelnen Politikbereichen siehe auch die verschiedenen Sachkapitel.
[43] AB NR, 2003, S. 1569 ff., 1576 f., 1578 ff., 1615 ff., 1645 ff., 1656 ff. und 1712 ff.; Presse vom 30.9.-3.10.03. Zu den einzelnen Politikbereichen siehe auch die verschiedenen Sachkapitel.
[44] AB SR, 2003, S. 1048 ff., 1053 ff., 1123 ff., 1155 und 1248; AB NR, 2003, S. 1827, 1836 ff., 1850 ff., 1907 ff., 1923 f., 1945 ff. und 2132 f.; BBl, 2003, S. 8099 ff.; Presse vom 3.12., 5.12. und 12.12.03. Zu den möglichen Auswirkungen der Sparmassnahmen vgl. die Antworten des BR auf eine Interpellation Binder (svp, ZH) zur Forstwirtschaft (AB NR, 2003, Beilagen III, S. 482 f.), die Fragen Janiak (sp, BL) zu Asylrecht, Behinderten und Kantonen (AB NR, 2003, S. 897 und 1011 f. sowie Beilagen III, S. 551 und 563 f.), die einfache Anfrage Fehr (sp, ZH) zur Entwicklungszusammenarbeit (AB NR, 2003, Beilagen IV, S. 230 f.), die Frage Leutenegger Oberholzer (sp, BL) und die einfache Anfrage Fehr (sp, ZH) zur Bahn 2000 (AB NR, 2003, S. 1401 und Beilagen IV, S. 642 resp. 228 f.) sowie die einfache Anfrage Schmid (cvp, VS) zu EnergieSchweiz (AB NR, 2003, Beilagen V, S. 238).
[45] AB SR, 2003, S. 64 ff.; Presse vom 6.3.03.
[46] AB SR, 2003, S. 1082 ff. Gleichzeitig behandelt wurden auch die Interpellationen 03.3303 Merz (fdp, AR), 03.3306 Pfisterer (fdp, AG) und 03.3256 Schweiger (fdp, ZG); vgl. auch die gleich lautenden Vorstösse im Nationalrat: Motion 03.3332 Favre (fdp, VD), Postulat 03.3271 Imfeld (cvp, OW) und Interpellation 03.3287 Zuppiger (svp, ZH).
[47] AB NR, 2003, S. 1857 ff. und 2120; AB SR, 2003, S. 1125.