Année politique Suisse 2003 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
Voranschlag 2004
Das vom Parlament im Dezember verabschiedete
Budget 2004 sah bei veranschlagten Ausgaben von 51 410 Mio Fr. und Einnahmen von 47 944 Mio Fr. einen
Ausgabenüberschuss von 3,466 Mia Fr. vor. Damit überschritten die veranschlagten Ausgaben erneut die 50-Mia-Grenze, sie lagen 308 Mio Fr. oder 0,6% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigte die soziale Wohlfahrt (+597 Mio Fr. oder +4,5%). Bildung und Forschung wiesen ebenfalls ein Ausgabenwachstum auf (+134 Mio); hier profitierten vor allem die Grundlagenforschung und die Hochschulen. Die grössten Entlastungen sah das Budget bei den Finanzen und Steuern (-475 Mio) vor. Der Rückgang der Einnahmen gegenüber dem Voranschlag 2003 von 5,7% (-2,912 Mia) ist hauptsächlich strukturell bedingt und nur zu einem geringen Teil auf die konjunkturelle Schwäche zurückzuführen. Bei der Mehrwertsteuer ging der Bundesrat von gleich hohen Einnahmen aus wie im Vorjahr. Bei der direkten Bundessteuer (-11,5% oder -1,5 Mia), der Verrechnungssteuer (-30,5% oder -1,2 Mia) und den Stempelabgaben (-9,1% oder -300 Mio) rechnete er hingegen mit geringeren Erträgen
[50].
In der Parlamentsdebatte hielt Kommissionssprecher Merz (fdp, AR) fest, dass die Vorbereitungen zur Budgetdebatte methodisch anspruchsvoll gewesen seien, da die Finanzkommission nicht nur die bundesrätliche Budgetvorlage mit den Nachmeldungen, sondern auch die Nachträge und die laufenden Beratungen des Entlastungsprogramms hätte berücksichtigen müssen. Dadurch sei ihr Spielraum stark eingeengt gewesen, so dass sie kaum mehr Akzente habe setzen können. In der Detailberatung nahm die
kleine Kammer nur geringfügige Änderungen am Antrag des Bundesrates vor und folgte in allen Punkten den Kommissionsanträgen. Sie hiess den Voranschlag mit 34:0 Stimmen gut
[51].
Im
Nationalrat erklärte Marti (sp, GL), die Finanzkommission halte sich an die Linie des Bundesrates und stimme in den Grundzügen, mit geringen Abweichungen, mit den Beschlüssen des Ständerates überein. Die grosse Kammer verwarf einen Antrag Zisyadis (pda, VD), der den Voranschlag an den Bundesrat zurückweisen wollte mit dem Auftrag, zusätzliche Einnahmen vorzusehen. Nach mehrstündiger Debatte hiess sie den Voranschlag 2004 mit 73:61 Stimmen gut. Die Nationalrätinnen und Nationalräte waren in allen Punkten den Anträgen der Kommissionsmehrheit gefolgt. Anträge der SVP auf Kürzungen bei den Personal- und Sachausgaben, beim EDA, der Kultur und im Asylbereich hatten keine Chance. Die Vorschläge der Linken, beim VBS zu sparen, waren ebenso erfolglos wie ihre Anträge auf Kreditaufstockungen bei der Abgeltung des kombinierten Verkehrs. Um ein schuldenbremsenkonformes Budget zu erreichen, erhöhte der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrats die Kreditsperre von 1,5% auf 2% resp. 0,75% auf 1% für die vom Entlastungsprogramm betroffenen Sachbereiche. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an der niedrigeren Kreditsperre fest, der Nationalrat schloss sich ihm an
[52].
Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2004 ein
Defizit von insgesamt knapp 9 Mia Fr. Das ist mehr als doppelt soviel wie im Vorjahr. Der Fehlbetrag beim Bund belief sich auf 5,6 Mia (inkl. Sozialversicherungen), bei den Kantonen auf 2,4 Mia und bei den Gemeinden auf 900 Mio Fr. Im Vergleich zum Budget 2003 erhöhte sich das veranschlagte Defizit bei den Kantonen um 400 Mio und bei den Gemeinden um 200 Mio Fr.; der Finanzierungsfehlbetrag beim Bund nahm um mehr als 4 Mia Fr. zu. Damit näherten sich die Voranschläge der öffentlichen Hand den Obergrenzen der EU-Budgetkriterien von höchstens 3% für das Defizit des öffentlichen Sektors und 60% des BIP für die öffentliche Verschuldung: 2004 erreichte die Defizitquote der Schweiz (inkl. Sozialversicherungen) nach den budgetierten Zahlen 2,7%, die Verschuldungsquote 56% (Vorjahr: 1,0% resp. 53%)
[53].
[50] Eidg. Finanzverwaltung,
Botschaft zum Voranschlag 2004, Bern 2003; Eidg. Finanzverwaltung,
Bundesbeschlüsse über den Voranschlag 2004, Bern 2004;
BBl, 2004, S. 235 ff.;
Lit. May.
[51]
AB SR, 2003, S. 1062 ff., 1069 ff. und 1077 ff.; Presse vom 4.-5.12.03. Zum Entlastungsprogramm siehe oben (Sanierungsmassnahmen).
[52]
AB SR, 2003, S. 1167 ff.;
AB NR, 2003, S. 1863 ff., 1910 ff., 1924 ff. und 2003 ff.;
BBl, 2004, S. 235 ff.; Presse vom 10.12.03. Bereits im Juni genehmigte das Parlament die Rechnung und den Geschäftsbericht der Eidg. Alkoholverwaltung für die Periode Juli 2001 bis Dezember 2002 (
AB SR, 2003, S. 377 ff.;
AB NR, 2003, S. 919;
BBl, 2003, S. 4823); zusammen mit dem Budget 2004 genehmigten die Räte auch den Voranschlag der Eidg. Alkoholverwaltung für das Jahr 2004 (
AB SR, 2003, S. 1081;
AB NR, 2003, S. 1939;
BBl, 2004, S. 41).
[53]
Lit. May. Vgl. dazu auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Simoneschi (cvp, TI) in
AB NR, 2003, S. 1738 und Beilagen IV, S. 417 ff.
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