Année politique Suisse 2003 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen / Flüchtlingspolitik
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Gesetzgebung
Mitte Juni verlangte die SVP des Kantons Zürich, die Mutterpartei solle eine neue Asyl-Initiative starten. Nationalrat Blocher liess seine Abgeordnetenkollegen in Bern wissen, von der angelaufenen Revision des Asylgesetzes erwarte er nicht die nötigen Verbesserungen. Die Vertreter der anderen Bundesratsparteien verurteilten das Vorgehen Blochers so kurz nach der Ablehnung der letzten SVP-Initiative als „Zwängerei“, Erpressung oder reine Wahlkampfstrategie. Mitte September wurde der Lancierung einer Asylinitiative mit nur einer Gegenstimme von der Delegiertenversammlung grundsätzlich zugestimmt; der genaue Wortlaut muss noch vom Parteivorstand ausgearbeitet werden. Neu an der Initiative soll sein, dass der Bund verpflichtet wird, die Verantwortung für das ganze Asylwesen zu tragen; renitente und straffällige Asylsuchende sollen vom Asylrecht ausgeschlossen werden, und der illegale Aufenthalt wird mit Gefängnis und sofortiger Ausweisung bestraft. Auch will die SVP die Drittstaatenregelung ohne Ausnahme verankert sehen [15].
Um ein kohärenteres Vorgehen sicherzustellen, beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrats, das neue Ausländergesetz (AuG), auf das sie bereits im Vorjahr eingetreten war, und die Revision des Asylgesetzes parallel zu behandeln, also nicht wie ursprünglich vorgesehen zuerst das AuG zu bereinigen, um sich erst nachher der Asylgesetzrevision zuzuwenden. Dieses Vorziehen des Asylgesetzes wurde als Folge der SVP-Asylinitiative gesehen, die im Vorjahr nur äusserst knapp gescheitert war. Die SVP hatte ihren relativen Abstimmungserfolg zum Anlass genommen, ein Aussetzen der Beratungen zum AuG und die prioritäre Behandlung der Asylgesetzrevision spätestens in der Herbstsession zu verlangen, drang damit aber nicht durch, ebenso wenig wie die CVP, welche die Verschärfungen beider Gesetze herausgreifen und im Schnellverfahren in der Sommersession durch beide Räte bringen wollte. Obgleich die Kommission zusätzliche Sitzungen anberaumte, gelang es nicht, die beiden Vorlagen noch vor Ende Jahr ins Plenum zu tragen [16].
Auch der Bundesrat zog offensichtlich die Konsequenzen aus dem knappen Abstimmungsresultat, das ein tiefes asylpolitisches Malaise artikuliert hatte, und beschloss, verstärkt auf abschreckende Massnahmen zu setzen. Künftig sollten Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, als illegal anwesende Ausländer gelten und dementsprechend keine Sozialhilfe mehr erhalten, sondern nur noch die in der Verfassung verankerte Nothilfe (Fürsorgestopp). Von dieser Massnahme, welche 2003 rund 7800 Personen betroffen hätte, erhoffte sich der Bundesrat jährliche Einsparungen von 77 Mio Fr., eine Zunahme der freiwilligen Ausreisen sowie eine Einbusse der Attraktivität der Schweiz als Asyldestination. Asylbewerber mit positivem Eintretensentscheid aber mit letztlich abgelehnten Asylgesuch sollten vom Fürsorgestopp vorderhand nicht betroffen sein. Einen ähnlichen Vorschlag hatte der Bundesrat bereits früher (2000) gemacht, war aber am Widerstand der Kantone gescheitert, die moniert hatten, dies würde nur zu einer Verlagerung der Kosten führen, da die Kantone und Gemeinden für die Nothilfe zuständig sind. Auch die nationale Asylkonferenz, die auf Vorschlag der Stadt Zürich Anfang April stattfand, konnte die Bedenken der Kantone und Städte nicht zerstreuen [17].
Der Bundesrat beharrte aber auf seiner Absicht. Um die Massnahme möglichst rasch umsetzen zu können, verpackte er diese Änderung der Asylgesetzgebung ins Entlastungsprogramm 2003 (EP 03). Gleichzeitig schlug er im EP 03 noch zwei weitere Elemente vor, die in dieser Form ebenfalls nicht in seinem Entwurf zur Asylgesetzrevision enthalten gewesen waren. Auf das Asylbegehren von Personen, die bereits erfolglos in einem EU- oder EWR-Land ein Gesuch gestellt haben, soll nicht mehr eingetreten werden, womit sie automatisch unter den Fürsorgestopp fallen. Zudem beantragte er, im Ausländergesetz (ANAG) einen neuen Haftgrund einzuführen: Wer die Mitwirkungspflicht verletzt, weil er sich zum Beispiel bei der Papierbeschaffung passiv verhält, soll für maximal neun Monate in Ausschaffungshaft genommen werden können. Diese Massnahmen sollten im Dringlichkeitsverfahren verabschiedet werden. Die Linke zeigte sich ob dem Vorgehen empört. Es gehe weniger um eine finanzielle Entlastung, als vielmehr um eine im EP 03 völlig systemfremde Verschärfung der Asylgesetzgebung; der Dringlichkeitsweg verunmögliche zudem ein Referendum vor Ablauf eines Jahres. Auch in den Reihen der CVP machte sich Skepsis breit. Insbesondere wurde bezweifelt, ob Inhaftierungen zu Einsparungen führen können. Die SPK des Nationalrats zeigte sich ebenfalls wenig erfreut darüber, dass man auf diese Weise wesentliche Punkte der Revision ihrer Vorberatung entzog [18].
Im Ständerat wurde den Neuerungen bei den Nichteintretensgründen und der Inhaftierung stillschweigend zugestimmt. Beim Fürsorgestopp beantragte Brunner (sp, GE), darauf zu verzichten, unterlag aber mit 29 zu 3 Stimmen. Ein Antrag Germann (svp, ZH), den Bund bis zum Vorliegen gültiger Reisepapiere in der Verantwortung zu belassen, wurde mit 32 zu 7 Stimmen abgelehnt; es wurde argumentiert, damit würden die Einsparungen praktisch vergeben. Im Nationalrat stellte Leutenegger Oberholzer (sp, BL) den Antrag, die ganze Übung abzubrechen; sie fand die Unterstützung der geschlossenen SP und GP sowie von vier CVP-Vertretern und zwei Mitgliedern der EVP/EdU-Fraktion, scheiterte aber mit 93 zu 60 Stimmen. Die Verschärfung bei der Inhaftierung wurden mit 111 zu 66 Stimmen, die Ausweitung beim Nichteintreten oppositionslos und der Fürsorgestopp mit 117 zu 60 Stimmen gutgeheissen. Da die SVP eine Überwälzung auf die Kantone verhindern wollte, stimmte sie in einer zweiten Abstimmung einem Antrag Genner (gp, ZH) zu, auf die Systemänderung zu verzichten. Dieser Antrag wurde mit 95 zu 82 Stimmen angenommen [19].
Um doch noch Einsparungen im Asylbereich zu erreichen, präsentierte der Ständerat daraufhin einen Kompromissvorschlag. Der Systemwechsel sollte vorgenommen werden, allerdings in einer für die Kantone etwas weniger einschneidenden Form. Er präzisierte, in welchem Ausmass der Bund eine allfällige Nothilfe übernimmt. Insbesondere legte er fest, dass der Bundesrat die Nothilfepauschale aufgrund einer zeitlich befristeten Kostenüberprüfung und nach Konsultation der Kantone anpassen wird. Diese Lösung bringt noch 120 Mio Fr. Einsparungen für die Jahre 2004-2006. Im Nationalrat beantragte Leutenegger Oberholzer (sp, BL) erneut, den Fürsorgestopp nicht im Rahmen des EP 03 zu beschliessen, unterlag aber mit 120 zu 71 Stimmen. Abgelehnt (mit 103 zu 89 Stimmen) wurde aber auch ein Antrag Zuppiger (svp, ZH), den Fürsorgestopp auch auf Asylsuchende mit abgelehntem Gesuch auszudehnen. Davon wären rund 25 000 Personen pro Jahr betroffen gewesen. Metzler erklärte, eine derartige Massnahme würde in den Kantonen erst recht Ängste auslösen und sei deshalb im jetzigen Zeitpunkt politisch nicht durchsetzbar. Da die Differenzen beim EP 03 nicht wie vorgesehen in der Herbstsession bereinigt werden konnten, verzichtete der Bundesrat auf die von ihm ursprünglich angestrebte Dringlichkeit, weil er angesichts der abweichenden Beschlüsse die entsprechenden Verordnungsentwürfe nicht in die Vernehmlassung geben konnte. Die Inkraftsetzung erfolgt deshalb auf den 1. April 2004. Damit kam der Bundesrat auch einem von Seiten der Kantone geäusserten Wunsch nach einer längeren Vorbereitungsphase zur Umsetzung nach [20].
 
[15] Presse vom 11.6. und 15.9.03.
[16] Presse vom 10.1.03. Zur SVP-Initiative siehe SPJ 2002, S. 237 f.
[17] Presse vom 13.2., 14.2., und 5.4.03; TA, 15.2.03. Vgl. SPJ 2000, S. 244.
[18] BBl, 2003, S. 5689 ff.; Presse vom 3.6.03; TA, 10.6.03 (Interview BFF-Direktor). Das EP 03 wurde von einer Spezialkommission vorberaten. Siehe dazu auch die Antworten des BR auf Fragen aus der SP-Fraktion (AB NR, 2003, S. 897 ff.). Ähnlichlautende Vorschläge machten die acht Ostschweizer Kantone in einer Eingabe an den BR (TA, 13.11.03). Eine Motion der SVP-Fraktion, den illegalen Aufenthalt als Straftatbestand mit mindestens sechsmonatiger Inhaftierung ins Strafrecht aufzunehmen, wurde bekämpft und die Behandlung deshalb verschoben (AB NR, 2003, S. 2119).
[19] AB SR, 2003, S. 792 ff.; AB NR, 2003, S. 1589 ff. Das EP 03 wird oben, Teil I, 5 (Sanierungsmassnahmen) behandelt.
[20] AB SR, 2003, S. 1050 f.; AB NR, 2003, S. 1836 ff.; NZZ, 17.10.03. Zu den Auswirkungen siehe auch eine Interpellation im NR: AB NR, 2003, S. 1051 ff.