Année politique Suisse 2003 : Bildung, Kultur und Medien / Bildung und Forschung
 
Fachhochschulen
Das Berichtsjahr ging für die Fachhochschulen (FHS) in die Geschichte ein, erteilte der Bundesrat doch allen FHS die definitive Betriebserlaubnis. Nach siebenjähriger Aufbauphase bedeutete diese unbefristete Betriebsgenehmigung eine Anerkennung der FHS als äquivalentes Angebot zu den universitären Hochschulen. Dennoch blieb eine Ermahnung einzelner Schulen bzw. deren Verpflichtung auf eine noch stärkere Konzentration ihres Studienangebots und einer Optimierung der Führungs- und Organisationsstrukturen nicht aus [56].
Von einem Durchbruch sprachen die Regierungen des Kantons Aargau und der beiden Basel aufgrund ihrer Einigung auf eine Vollfusion ihrer FHS zur Fachhochschule Nordwestschweiz und der für das Jahr 2004 in Aussicht gestellten Vernehmlassung zu einem entsprechenden Staatsvertrag. Solothurn wollte als vierter Nordwestschweizer FHS-Kanton (noch) nicht auf diesen Zug aufsteigen und optierte für ein differenziertes Fusionsmodell mit drei Teilschulen bzw. einer gemeinsam getragenen Institution mit drei Teilschulen in Brugg, Basel/Muttenz und Olten. Insbesondere mit der Integration der Pädagogischen FHS und der Musikhochschulen wollte Solothurn noch zuwarten [57].
Der Bundesrat bekräftigte die Dringlichkeit einer Änderung des Fachhochschulgesetzes und beauftragte das Volkswirtschaftsdepartement mit der Ausarbeitung der entsprechenden Botschaft. Die Gesetzesrevision bildet die Grundlage für die Einführung der Bologna-Reform (Zweiteilung der Studiengänge in Bachelor und Master) auch an den FHS. Die Revision war in der Vernehmlassung von der EDK als rechtlich unnötig und finanziell ungenügend beurteilt worden, weil die Bologna-Reform ganz gut auch mit geltendem Recht durchgeführt werden könne und weil der Vorentwurf nur noch von einer Richtgrösse und nicht mehr von einer klaren Beteiligung des Bundes (zu einem Drittel) an den FHS-Kosten spreche [58]. Nachdem dann aber der Bundesrat bei der Subventionspraxis für das Gesamtsystem der FHS einen auch für die Kantone tragbaren Kompromiss vorgelegt und das Parlament einer Erhöhung der Beiträge für die Eingliederung der Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe (GSK) im Rahmen der BFT-Botschaft (siehe unten, Forschung) zugestimmt hatte – nicht zuletzt mit dem Argument, diese Förderung komme einer konkreten Frauenförderung gleich, handle es sich doch bei den GSK-Bereichen um klassische Frauenberufe – lobte auch die EDK die im Entwurf zur Gesetzesänderung erzielten materiellen Verbesserungen. Die Ende Jahr vorgelegte Botschaft sieht eine Aufstockung der Bundesbeiträge an die GSK-FHS von 10 auf 20 Mio Fr. jährlich vor; ab 2008 sollen dann alle Fachbereiche nach gleichen Kriterien subventioniert werden [59].
Die Forderung nach einer Anpassung der Studiengänge und -abschlüsse der FHS an das Bologna-Modell (Master und Bachelor) wurde auch in einer Motion Randegger (fdp, BS) sowie in einem Postulat Strahm (sp, BE) zum Ausdruck gebracht, wobei insbesondere die internationale Anerkennung dieser Studiengänge und -abschlüsse sowie eine Valorisierung der schweizerischen Besonderheit der berufspraktischen Vorbildung und Ausbildung (Berufslehre) im Vordergrund standen. Die Motion wurde von beiden Kammern überwiesen und das Postulat vom Nationalrat gutgeheissen [60].
 
[56] Presse vom 20.12.03. Zur Aufbauphase vgl. SPJ 2001, S. 228 f.
[57] BaZ, 7.3.03; NZZ, 23.5.03 (Fusion Lehrerausbildung beider Basel); Presse vom 10.12.03; vgl. auch SPJ 2002, S. 265. Zur Entwicklung der FHS Zentralschweiz siehe NLZ und NZZ, 9.5.03.
[58] NZZ, 20.1. und 22.1.03 (Entscheid des EDK-FHS-Rats für die Einführung der Bologna-Reform); Presse vom 28.2.03; LT, 19.7. und 22.7.03; vgl. auch EDK, Jahresbericht 2003, (Bern, März 2004), S. 6 f.
[59] BBl, 2004, S. 145 ff.; NZZ, 1.7. (Bologna an FHS), 31.3., 11.4. (Positionen aufgrund Vernehmlassung), 16.10. und 24.10.03; LT, 4.3. und 31.3.03; Lib., 4.3.03; Presse vom 6.12.03. Zum Appell der EDK an den BR, zwecks einer Aufwertung der GSK-FHS entsprechende Subventionen zu erhöhen, vgl. LT, 24.10.03.
[60] AB NR, 2003, S. 502 und 504; AB SR, 2003, S. 1159 f.