Année politique Suisse 2003 : Bildung, Kultur und Medien / Medien / Radio und Fernsehen
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Privates sprachregionales Fernsehen
Nachdem sich schon das Bakom 2001 erfolglos dem Werbefenster des französischen Fernsehsenders M6 für die Westschweiz widersetzt hatte, klagte im Berichtsjahr das Westschweizer Fernsehen TSR gegen M6 beim Zivilgericht Freiburg. TSR warf dem Sender unlauteren Wettbewerb und die Verletzung von Exklusivrechten vor. Das Freiburger Gericht trat teilweise auf die Klage ein, da M6 in der Westschweiz ohne die Einholung der entsprechenden Rechte ein Programm verbreite, das von seinem ursprünglichen Programm abweiche. TSR gelangte in dieser Sache auch an die höchste französische Verwaltungsinstanz, den Conseil d’Etat, der die Klage jedoch abwies [47].
Der Bundesrat erteilte dem Privatsender U1 die Konzession für die Verbreitung eines deutschsprachigen Vollprogramms mit nationaler Ausrichtung und den Schwerpunkten Unterhaltung, Sport und Dokumentation. Als Trägerin des Senders zeichnete die Kanal 1 TV AG verantwortlich. Der Bundesrat hatte anfänglich Skepsis hinsichtlich einer längerfristigen Sicherung der Finanzierung des Senders geäussert. Anfangs Dezember nahm U1 seinen Betrieb auf [48].
 
[47] 24h, 1.4. und 22.11.03; Presse vom 20.11.03; NZZ, 21.11.03; QJ, 22.11.03; vgl. SPJ 2001, S. 256.
[48] NZZ, 17.6.03; Presse vom 13.11.03; AZ, 14.11.03; SHZ, 3.12.03; BaZ, 10.12.03.