Année politique Suisse 2004 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
APPENZELL AUSSERRHODEN: Volksinitiative von SP, SVP, Gewerkschaftsbund und EVP für ein „faires Wahlverfahren“ im Kantonsrat. Der Regierungsrat sieht die Initiative als in der Praxis schlecht umsetzbar an und legt einen Gegenvorschlag vor. Dieser nimmt den Vorschlag für die Einführung des Proporzwahlverfahrens für die Kantonsratsmitglieder auf, verzichtet indessen auf eine Vermischung von Elementen aus Majorz und Proporz. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Wahlkreise neu zu definieren, um einen besseren Proporzeffekt zu erzielen, das heisst die bisherigen 20 Wahlkreise sollen zu neun Wahlkreisen zusammengefasst werden. Vorlage der Regierung (SGT, 17.7., 9.8.; vgl. SPJ 2003, S. 312).
APPENZELL INNERRHODEN: Volksinitiative für eine Neuregelung der Wahl in die Standeskommission (Regierung). Abschaffung der einzigartigen Wahl der Mitglieder der Regierung direkt in ein Ressort und Einführung der Selbstkonstitution durch den Regierungsrat. Eingereicht (SGT, 1.10.)
SCHWYZ: Volksinitiative der SP zur Einführung der geheimen Abstimmung an der Gemeindeversammlung. Lanciert und eingereicht (NLZ, 3.3., http://www.sz.ch/rv/index.html).
SOLOTHURN: 1) Revision des Gesetzes über die politischen Rechte. Mehr Effizienz und Sicherheit; Vermeidung unnötiger zweiter Wahlgänge; Schutz gegen Manipulation und Betrug, ohne die politischen Rechte einzuschränken. Vom Kantonsrat einstimmig angenommen (SZ, 29.1.). – 2) Volksinitiative „Proporz für die Regierung – gleich lange Spiesse für alle“ der SVP für die Einführung des Proporz bei den Regierungsratswahlen. Lanciert und eingereicht (SZ, 31.1.).
URI: Teilrevision des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG). Künftig sollen Ständeräte, Regierungsräte, Landamman, Landesstatthalter sowie die Mitglieder des Obergerichts und der Landgerichte in stiller Wahl gewählt werden können. Vom Kantonsparlament gutgeheissen. In der Volksabstimmung vom 28.11. mit 53% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 34,9% (NLZ, 23.9., 29.11.).
VAUD: Le Grand Conseil a approuvé les nouvelles règles pour l’élection au Conseil d’Etat. La loi sur les droits politiques a été modifiée à la suite de l’accession chaotique de François Marthaler au gouvernement en 2003 (voir APS 2003, p. 71). Ainsi, le candidat devra réunir 50 signatures pour parrainer sa liste, contre 10 auparavant. Le dépôt des candidatures est aussi assorti d’un délai précis: l’heure est désormais inscrite dans la loi (LT, 25.8).
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