Année politique Suisse 2004 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 2. ÖFFENTLICHE FINANZEN – FINANCES PUBLIQUES
AARGAU: 1) Teilrevision des Finanzausgleiches. In 2. Lesung oppositionslos angenommen (AZ, 5.5., 30.6.; vgl. SPJ 2003, S. 319). –
2) Drittes Aufgabenteilungs-Paket mit einer Änderung der Kantonsverfassung (Besoldung der Lehrpersonen sowie diversen Gesetzesänderungen). Vorlage der Regierung. In der Detailberatung der 1. Lesung beschliesst der Grosse Rat eine Verfassungsänderung, wonach sich die Gemeinden am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten beteiligen, sowie eine entsprechende Gesetzesänderung, wonach der Aufwand der Gemeinden bei höchstens 35% liegt; eine Gesetzesänderung, wonach der Kanton die Restkosten im Bereich des Strafvollzuges übernimmt; eine Schulgesetzänderung, wonach der Kanton den Jugendpsychiatrischen Dienst, die Schulpsychologischen Dienste sowie die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung übernimmt; eine Gesetzesänderungen, wonach der Kanton AHV/IV/EL vollumfänglich übernimmt; die Aufhebung des Gesundheitsgesetzes in Bezug auf die Gemeindeaufgaben im Bereich der Suchtprävention und -beratung (die Aufgaben der Gesundheitsvorsorge fallen neu in den Bereich des Kantons); und schliesslich die Aufhebung des Altersheimgesetzes in wesentlichen Teilen, insbesondere in Bezug auf die Baubeiträge des Kantons. Das Paket findet in der 1. Lesung eine deutliche Mehrheit im Grossen Rat. Für die Fassung der 2. Lesung streicht die Regierung die Reformvorhaben für Sonderschulung und Heime und beantragt eine erweiterte Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen in strukturschwachen Regionen (AZ, 11.5., 25.8., 1.9., 23.10.; vgl. SPJ 2003, S. 319).
BASEL-LANDSCHAFT: SVP-Initiative zur Begrenzung der Partnerschaftszahlungen bzw. Einschränkung des Handlungsspielraums zur Weiterentwicklung der Partnerschaft mit Basel-Stadt. In der Volksabstimmung vom 16.5. mit 73,6% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 50% (BaZ, 17.5.).
JURA: Le Parlement a adopté la loi concernant la péréquation financière en deuxième lecture. Celle-ci s’applique à la péréquation financière directe et à la péréquation financière indirecte (jura.ch, 16.6, 24.6 et 20.10).
ZÜRICH: Volksinitiative des Verbands der Gemeindepräsidien „Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden“. Zustandegekommen (NZZ, 16.4.; vgl. SPJ 2003, S. 319).
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