Année politique Suisse 2004 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
AARGAU: Überführung der Lehrer-Pensionskasse in die Aargauische Pensionskasse. Ausweg aus der Unterdeckung der Lehrer-Pensionskasse von fast einer Mia Fr. Vorlage der Regierung (AZ, 27.1.).
BASEL-STADT: 1) Neues Pensionskassengesetz. Überwindung der strukturellen Unterfinanzierung – längere Beitragszahlungen und geringerer Maximalrentensatz. Gegenvorschlag zur Initiative „für eine finanziell tragbare Pensionskasse des Basler Staatspersonals“ des Volkswirtschaftsbunds. Der Grosse Rat beschliesst gegen einen Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit Eintreten. Verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 16.5. wird die Initiative mit 72,5% der Stimmen und der Gegenvorschlag mit 50,3% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 53,1% (BaZ, 12.2., 19.2., 17.5.). – 2) Etappenweise Revision des Pensionskassengesetzes. Infolge des Volksneins zum neuen Pensionskassengesetz (siehe oben) legt die Regierung eine neue Vorlage vor. Neu soll die Kasse „Pensionskasse Stadt-Basel“ heissen; mit einem aus Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen bestehenden zwölfköpfigen Verwaltungsrat soll die Kasse ganz aus der allgemeinen Staatsverwaltung ausgegliedert werden; der Verwaltungsrat soll die operativen Tätigkeiten überwachen und die Anlagestrategie festlegen. Ein Antrag der Linken auf einen gesetzlichen Anspruch der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände auf fünf der zwölf Sitze wird abgelehnt. Vom Grossen Rat verabschiedet (BaZ, 1.9., 11.11.).
BERN: 1) Teilrevision des Personalgesetzes. Das Referendum mit Volksvorschlag „für ein gerechtes Lohnsystem“ von 14 Berufsverbänden und Gewerkschaften wird lanciert und kommt zustande. Vom Grossen Rat abgelehnt (Bund, 17.2., 1.5., 23.6., 16.10.; vgl. SPJ 2003, S. 328). –
2) Totalrevision des Personalgesetzes. Zweiter Anlauf, nachdem ein erster Entwurf im Januar 2002 vom Grossen Rat an die Regierung zurückgewiesen worden war. Der neue Entwurf basiert dennoch stark auf diesem ersten; zudem steht noch die Abstimmung über das Referendum gegen eine Teilrevision des Personalgesetzes aus (siehe oben). Vorlage der Regierung. Der Grosse Rat beschliesst Eintreten. In 2. Lesung verwirft der Rat die von linker Seite vorgebrachten Änderungsvorschläge grösstenteils und verabschiedet das Gesetz mit 116 zu 15 Stimmen bei 30 Enthaltungen. In der Volksabstimmung vom 28.11. wird die Grossratsvorlage mit 51,6% der Stimmen angenommen; der Volksvorschlag wird hingegen mit 50,6% abgelehnt. Damit wird die Personalgesetzesrevision knapp angenommen, obwohl in der Stichfrage der Volksvorschlag mit 51,1% (GR-Vorlage: 48,9%) obsiegt; Stimmbeteiligung: 32,8% (Bund, 13.3., 23.6., 17.9., 29.11.).
– 3) BLVK-Gesetz. Grundlage zur unverzüglichen Sanierung der Bernischen Lehrerversicherungskasse. Schlechtere Leistungen für die Versicherten (Ausrichtung einer Invalidenrente nur noch bei Arbeitsunfähigkeit und nicht mehr bei Berufsunfähigkeit) und höhere Prämien (zusätzliche 3,75 Lohnprozente sind von der Lehrerschaft einzuzahlen). Vorlage der Regierung. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet. In 2. Lesung beschliesst der Grosse Rat eine befristete Staatsgarantie und verabschiedet das Gesetz mit 156 gegen 20 Stimmen bei 10 Enthaltungen (Bund, 16.10., 22.10., 18.11., 15.12.). –
4) Neues Lehreranstellungsgesetz (LAG). Anspruch auf einen regelmässigen Gehaltsaufstieg und die Besitzstandgarantie für Lehrkräfte (Inkaufnahme von Lohneinbussen beim Systemwechsel von 4/5 zu 6/3) werden gestrichen, wobei der Regierungsrat eine Übergangsfrist bis ins Jahr 2010 gewährt. Vorlage der Regierung zuhanden des Parlaments. In 1. Lesung verabschiedet, wobei der automatische Lohnanstieg gestrichen wird. In 2. Lesung mit 75 zu 56 Stimmen verabschiedet. Lehrerinnen und Lehrer Bern (Lebe) ergreifen das Referendum (Bund, 11.5., 9.9., 19.11., 24.11., 9.12.).
SCHAFFHAUSEN: Neues Personalgesetz. Der Kantonsrat beschliesst ohne Gegenstimme Eintreten und verabschiedet die Vorlage in 1. und 2. Lesung. In der Volksabstimmung vom 29.8. mit 55% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 62,2% (SN, 16.3., 30.3., 4.5., 30.8.; vgl. SPJ 2003, S: 328).
SOLOTHURN: 1) Teilrevision des Gesetzes über das Staatspersonal, des Volksschulgesetzes, des Gesetzes über die Besoldung der Lehrkräfte an der Volksschule, des Gesetzes über die Berufsbildung und die Erwachsenenbildung sowie des Gesetzes über die Kantonsschule. Verlängerung des Gesamtarbeitsvertrags. Vom Kantonsrat genehmigt (SZ, 23.6., 24.6.). – 2) „Lex HESO“. Der Bettag soll nicht mehr als hoher Feiertag, sondern als „normaler“ Sonntag gelten. Damit müsste die Herbstmesse Solothurn HESO am Bettag nicht mehr geschlossen bleiben. Vom Kantonsrat zuhanden einer Volksabstimmung genehmigt (SZ, 16.12.). – 3) Gesetz gegen Lohndumping. Einsatz einer bundesrechtlich vorgeschriebenen Kontrollbehörde (Tripartite Kommission) aus Vertretungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie der staatlichen Ebene zur Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Zuge der stufenweisen Einführung des freien Personenverkehrs. Vom Kantonsrat ohne Gegenstimme verabschiedet (SZ, 24.6.).
VALAIS: Les députés du Grand Conseil sont entrés en matière, en deuxième lecture, sur le décret concernant la lutte contre le travail au noir. Les inspecteurs chargés de la traque du travail au noir voient leur compétences renforcées et leur travail simplifié (NF, 15.12).
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