Année politique Suisse 2004 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Bürgerrecht und Stimmrecht
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Stimm- und Wahlrecht
Im Kanton Freiburg hat das Volk mit der Annahme der neuen Verfassung auch das kommunale Ausländerstimmrecht eingeführt. Die Regierung gab im Herbst ein Ausführungsgesetz in die Vernehmlassung [20]. Im der Waadt scheiterte der zweite Versuch innert Jahresfrist, das neu eingeführte Ausländerstimmrecht mittels einer Volksinitiative wieder abzuschaffen. Auch dieses Mal gelang es den Initianten nicht, die erforderlichen 12 000 Unterschriften zu sammeln [21].
Nachdem der Verfassungsrat von Basel-Stadt im Vorjahr das kantonale Ausländerstimm- und -wahlrecht in den Verfassungsentwurf aufgenommen hatte, zog die Humanistische Partei ihre im Jahr 2000 eingereichte entsprechende Volksinitiative zurück [22].
Der Grosse Rat des Kantons Genf empfahl die beiden im Vorjahr eingereichten Volksinitiativen für die Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene zur Annahme. Gefordert wird damit die Einführung des aktiven resp. des integralen (d.h. aktiven und passiven) Stimmrechts für niedergelassene Ausländer [23].
In Ausführung einer im Vorjahr als Postulat überwiesenen Motion Egerszegi (fdp, AG) legte der Bundesrat einen Bericht über Alterslimiten für die Ausübung politischer Ämter vor. Er hielt darin fest, dass er solche als unnötig und verfassungsrechtlich fragwürdig erachte [24].
 
[20] Lib., 7.10.04. Zur neuen Kantonsverfassung siehe oben, Teil I, 1a (Kantonale Verfassungsrevisionen).
[21] Lib., 13.3.04; 24h, 3.8. und 21.8.04.
[22] BaZ, 22.7.04. Vgl. SPJ 2000, S. 318 und 2001, S. 267.
[23] www.geneve.ch. Vgl. SPJ 2003, S. 21.
[24] BBl, 2004, S. 2113 ff.; AZ, 22.4.04. Vgl. SPJ 2003, S. 21 f. Im Kanton Bern hob das Parlament entsprechende Vorschriften auf (siehe unten, Teil II, 1f).