Année politique Suisse 2004 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
Zivilrecht
Ein in die Vernehmlassung gegebener Vorentwurf für die Schaffung eines
einheitlichen schweizerischen Zivilprozessrechts stiess nur bei der SVP auf grundsätzliche Kritik. Gewisse Einwände, insbesondere gegen die Einführung des Verbandsklagerechts im Konsumentenschutz, erhob auch Economiesuisse
[44].
Bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) zum Schutz gutgläubiger Käufer, welche
Immobilien von konkursiten Verkäufern erworben haben, schloss sich der Ständerat dem Beschluss des Nationalrats (Verkürzung der Publikationsfrist einer Konkurseröffung auf zwei Tage) an
[45].
Die Rechtskommission des Ständerates legte ihre Vorschläge zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Bürgi (svp, TG) vor, welche verhindern will, dass Mitglieder von Vereinen ohne Beitragspflicht bei
Schulden des Vereins unbeschränkt persönlich haften. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, verschuldete Vereine nur mit dem Vereinsvermögen haften. Beide Ratskammern stimmten dieser ZGB-Teilrevision ohne Gegenstimme zu
[46].
[45]
AB SR, 2004, S. 38 f. und 165;
AB NR, 2004, S. 498;
BBl, 2004, S. 1367 f. Vgl.
SPJ 2003, S. 28.
[46]
BBl, 2004, S. 835 ff. und 4843 f. (BR);
AB SR, 2004, S. 483 f. und 945;
AB NR, 2004, S. 2115 f. und 2187;
BBl, 2004, S. 7263;
NZZ, 13.12.04. Vgl.
SPJ 2003, S. 28.
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