Année politique Suisse 2004 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Direkte Steuern
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Steuerharmonisierung
In der Herbstsession nahm der Nationalrat diskussionslos eine Motion Banga (sp, SO) an, welche analog dem Sold für Militär- und Zivilschutzdienst sowie dem Taschengeld für Zivildienst den Feuerwehrsold von der direkten Bundessteuer befreien will. Eine parlamentarische Initiative Studer (evp, AG), welche die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer verlangte, wurde mit dem Argument abgelehnt, eine solche Steuer käme einem Eingriff in die kantonale Steuerhoheit gleich, da verschiedene Kantone diese Steuer entweder abgeschafft oder reduziert hätten [9].
Im November verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden: Mitarbeiteraktien grundsätzlich zum Zeitpunkt des Erwerbs, wobei bei gesperrten und damit nicht verfügbaren Aktien der Verkehrswert mit einem Einschlag von 6% während maximal zehn Jahren reduziert wird. Bei den Mitarbeiteroptionen, die an der Börse kotiert und damit frei verfüg- und ausübbar sind, will der Bundesrat den geldwerten Vorteil zum Zeitpunkt des Erwerbs besteuern; Optionen, die nicht an der Börse kotiert oder gesperrt sind, sollen dagegen erst dann besteuert werden, wenn sie der betroffene Mitarbeiter ausübt. Allgemein soll der geldwerte Vorteil, der bei der Ausübung der Option erzielt wird, für die Steuerbemessung pro Sperrjahr um 10% (bis maximal 50%) vermindert werden. Mit der vorgesehenen Regelung müssen Arbeitnehmer keine Steuern mehr auf einem geldwerten Vorteil zahlen, den sie wegen eines späteren Kursverfalls an der Börse gar nie realisieren können [10].
 
[9] AB NR, 2004, S. 1726 ff. (Mo.) sowie 1741 und Beilagen IV, S. 346 (pa. Iv.).
[10] BBl, 2005, S. 575 ff.; TA, 18.11.04; vgl. SPJ 2003, S. 132.