Année politique Suisse 2004 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Indirekte Steuern
Diskussionslos überwies der Nationalrat in der Frühlingssession ein Postulat Triponez (fdp, BE), welches eine Verringerung und Vereinfachung der offiziellen Dokumente der Mehrwertsteuerhauptabteilung für KMU-Inhaber verlangt
[23]. Ende Juni gab der Bundesrat eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes in die Vernehmlassung, welche drei Varianten zur Einführung der jährlichen Abrechnung vorschlägt. Diese unterscheiden sich vor allem bei der Anzahl der betroffenen Steuerzahler sowie in der Möglichkeit von Akontozahlungen
[24]. Mit Billigung des Bundesrats stimmte die grosse Kammer in der Wintersession einer Motion der CVP-Fraktion zu, welche den Bundesrat auffordert, bis 2006 Vorschläge für eine umfassende
Revision des Mehrwertsteuergesetzes vorzulegen. Die Revision soll die MWSt vereinfachen und für die Anwender verständlicher machen, eine systematische und konsistente Regelung und Umsetzung vorsehen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und den bürokratischen Aufwand beim Vollzug abbauen. Um zu raschen Lösungen zu kommen, soll der Bundesrat aufzeigen, welche Massnahmen ohne Gesetzesrevision resp. im Rahmen einer vorweggenommenen Teilrevision unverzüglich umgesetzt werden können
[25].
Auf Antrag seiner WAK folgte der Nationalrat in zweiter Lesung dem Ständerat und trat nicht auf eine Vorlage ein, welche basierend auf einer parlamentarischen Initiative Stump (sp, AG) eine Mehrwertsteuerbefreiung für Beiträge zur Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung verlangte, da die eidgenössische Steuerverwaltung inzwischen mit einer Praxisänderung dem Anliegen Rechnung trägt
[26]. Hingegen stimmte der Rat einem Gesetzesentwurf seiner WAK zu, welcher basierend auf einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE)
Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWSt ausnehmen will
[27].
Die kleine Kammer lehnte eine Motion Hoffmann (svp, ZH) ab, welche eine erleichterte Anwendung der
Gruppenbesteuerung im Gesundheitswesen verlangt hatte. Gemäss dem Begehren hätte der Austausch von Leistungserbringern, welche beispielsweise den Materialeinkauf, die Logistik, den Betrieb der Wäscherei, die technischen Dienste und die Informatik zusammenlegen und entsprechende Leistungen gemeinsam erbringen, nicht mehr steuerbar sein sollen. Bundesrat Merz warnte erfolgreich davor, die Gewährung der Gruppenbesteuerung aufzuweichen, weil Bildungs-, Kultur-, Finanz- und Kreditorganisationen dann zu Recht ebenfalls eine Gruppenbesteuerung verlangen könnten
[28].
[23]
AB NR, 2004, S. 489 und Beilagen I, S. 360 f. Siehe auch die vom gleichen Parlamentarier eingereichte, noch nicht behandelte Mo. 03.3622 sowie als Illustration die Ip. Imfeld (cvp, OW) in
AB NR, 2004, S. 487 und Beilagen I, S. 362 f.
[24]
BBl, 2004, S. 3188;
TA, 15.6.04.
[25]
AB NR, 2004, S. 2171 und Beilagen V, S. 261; vgl.
SPJ 2003, S. 135.
[26]
AB NR, 2004, S. 815; vgl.
SPJ 2003, S. 135.
[27]
BBl, 2004, S. 469 ff. (WAK) und 4977 ff. (BR);
AB NR, 2004, S. 1409; vgl.
SPJ 2003, S. 135.
[28]
AB SR, 2004, S. 490 ff.
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