Année politique Suisse 2004 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft
 
Bodenrecht
Diskussionslos stimmte der Nationalrat einer vom Ständerat im Vorjahr überwiesenen Motion Lauri (svp, BE) zu, welche Erleichterungen für die Kantone bei der Bereinigung der Grundbücher verlangte, da diese viele bedeutungslose Einträge aufweisen [5]. Auf Antrag ihrer Rechtskommission schrieb die kleine Kammer eine parlamentarische Initiative Dettling (fdp, SZ) betreffend die Publikationspflicht beim Grundstückerwerb ab, weil sie im Rahmen der Behandlung des Bundesgesetzes über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur umgesetzt wurde [6].
In seiner Antwort auf eine Anfrage Müller (fdp, AG) betreffend die Vereinheitlichung des Baurechtes erklärte der Bundesrat, dass der Bund nicht über die nötigen verfassungsrechtlichen Kompetenzen zur Harmonisierung der kantonalen Regelungen verfüge. Deshalb solle die Umsetzung der vereinheitlichten Begriffe in das kantonale Recht über eine interkantonale Vereinbarung erfolgen. Mit ihrem Beitritt zu dieser Vereinbarung verpflichteten sich die Kantone, ihre Planungs- und Bauvorschriften entsprechend anzupassen [7].
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Grundstücksverkäufe an Ausländer
Das Parlament verabschiedete eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller). Ausgangspunkt der Revision bildete ein im Nationalrat angenommenes Postulat Theiler (fdp, LU), wonach der Erwerb von Aktien an Immobiliengesellschaften gleich behandelt werden soll wie der Erwerb von Anteilen an Immobilienanlagefonds. Nachdem sich Bundesrat Blocher im Ständerat für die Vorlage ausgesprochen hatte, weil sich die Aufhebung des Gesetzes, welche die FDP mit einer Motion verlangt, verzögern könne, zog der Freisinnige Hans Hess (OW) seinen Nichteintretensantrag zurück. Der Rat hiess den Entwurf mit einer kleinen technischen Korrektur gut. Im Nationalrat hatte ein Nichteintretensantrag von Bernhard Hess (sd, BE) keine Chancen; der Rat schloss sich den Beschlüssen des Ständerates an. Das Gesetz passierte die Schlussabstimmung mit 42:0 (Ständerat) resp. 131:5 Stimmen bei 46 Enthaltungen von Seiten der Grünen und der Mehrheit der SP, die raumplanerische Bedenken geäussert hatten (Nationalrat). In der Wintersession schrieb die grosse Kammer den Vorstoss der FDP, welche die Aufhebung der Lex Koller verlangt hatte, ab [8].
 
[5] AB NR, 2004, S. 1060; vgl. SPJ 2003, S. 181 f.
[6] AB SR, 2004, S. 48; vgl. SPJ 2002, S. 166.
[7] AB NR, 2004, Beilagen III, S. 196 f.; SHZ, 16.6.04; TA, 28.8.04; AZ, 1.10.04.
[8] AB SR, 2004, S. 33 ff. und 650; AB NR, 2004, S. 1268 ff. und 1761; BBl, 2004, S. 5499 ff.; vgl. SPJ 2003, S. 182. Zur Aufhebung der Lex Koller siehe Mo. 02.3677; NZZ, 9.11.04. Siehe auch Lit. Zinniker.