Année politique Suisse 2004 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport / Suchtmittel
print
Tabak
Die Regierung beschloss, das multilaterale Übereinkommen zur Tabakprävention der WHO zu unterzeichenen. Das Abkommen verlangt von den beitretenden Staaten verbindliche Massnahmen zur Tabakprävention und wird von einer grossen Mehrheit der WHO-Staaten getragen. Für die Ratifikation durch die Schweiz müssen einige gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden [24].
Der Bundesrat verschärfte auf den 1. November die Tabakverordnung und passte sie damit den seit September für die EU geltenden Richtlinien an. Für Schadstoffe in Zigaretten gelten neu Höchstwerte. Bezeichnungen wie „mild“ und „light“ werden verboten. Aus Rücksicht auf die Tabakindustrie verzichtete er aber auf die Festsetzung von Höchstwerten für Schadstoffe bei den Export-Zigaretten [25].
 
[24] Presse vom 24.6.04.
[25] Presse vom 28.10.04. Zu weiter gehenden Präventionsbestrebungen des BAG siehe Presse vom 19.7. und 20.7.04.