Anfang Mai verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über die
Übertragung der Führung der Militärversicherung (MV)
an die SUVA. Die MV soll von der SUVA als eigenständige Sozialversicherung geführt und deren Leistungen sowie Verwaltungskosten weiterhin vom Bund finanziert werden. Armee und Bevölkerungsschutz XXI werden, insbesondere bei den Milizangehörigen der Armee, zu einer Abnahme der Versichertenbestände bei der MV führen. SUVA und MV weisen zudem, trotz unterschiedlichem gesetzlichem Auftrag, etliche Gemeinsamkeiten im Bereich der Leistungen und der Schadensabwicklung auf. Durch die organisatorische Eingliederung werden Synergien entstehen, die mittelfristig zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten führen sollen. Die Versicherungsleistungen der MV sind grundsätzlich nicht betroffen. Der Ständerat stimmte dem Transfer einstimmig zu
[54].
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BBl, 2004, S. 2851 ff.;
AB SR, 2004, S. 446 ff.; Presse vom 13.5.04. Obgleich die Botschaft bereits absehbar war, nahm der NR eine Motion des SR an, welche diese Eingliederung verlangte, sowie ein Postulat seiner SGK, das den BR ersucht, einen Bericht über Doppelspurigkeiten zwischen der MV und den anderen Sozialversicherungen zu erstellen:
AB NR, 2004, S. 22 ff. und 1225. Siehe
SPJ 2003, S. 242.