Im Jahr 2004 ist die Zahl der dauerhaft in der Schweiz lebenden Ausländer (Asylsuchende, Kurzaufenthalter und internationale Funktionäre nicht mitgerechnet) nochmals um 1,6% auf total knapp 1,5 Millionen Personen angestiegen, was 20,2% der Gesamtbevölkerung entspricht (Vorjahr 20,1%). Rund 40% der Zunahme betrafen den Familiennachzug. Dieser Zuwachs ist zum grössten Teil auf eine
Zuwanderung aus EU-Ländern zurückzuführen und eine Auswirkung der bilateralen Abkommen über den freien Personenverkehr mit der EU. Wahrend der Zuwachs bei den EU-Staatsangehörigen 2,4% betrug, belief er sich bei den anderen Nationalitäten lediglich auf 0,6%. Am stärksten zugenommen hat dabei erneut die Zahl der Deutschen und der Portugiesen; die Bevölkerungszahl von Staatsangehörigen aus Italien, Spanien, der Türkei und den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens war rückläufig, was dem Trend der letzten drei Jahre entspricht. Leicht zurück auf 36 957 (-0,3%) ging auch die Zahl der Einbürgerungen
[6]
Auf den 1. Juni trat die zweite Stufe der Bilateralen I in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben Schweizer Bürger freien Zugang zum EU-Arbeitsmarkt und gilt in der Schweiz
kein Inländervorrang mehr. Aufgrund der bisher mit dem Freizügigkeitsabkommen gemachten Erfahrungen wurde mit keinem Massenzulauf ausländischer Arbeitskräfte gerechnet
[7].
[6] Presse vom 8.3.05. Zur erleichterten Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer siehe oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht und Stimmrecht).
[7] Presse vom 1.6.04. Im ersten Halbjahr seit Inkrafttreten der 2. Phase des Freizügigkeitsabkommens waren knapp 40 000 EU-Erwerbstätige für Kurzeinsätze in der Schweiz; seit Juni ist für maximal 90-tägige Einsätze keine Bewilligung mehr nötig, sondern lediglich eine Meldung (Presse vom 24.12.04). Für die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitglieder siehe oben, Teil I, 2 (Europe UE) und 7a (Kollektive Arbeitsbeziehungen).