Année politique Suisse 2004 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen / Familienpolitik
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Alternative Lebensformen
Der Ständerat als Zweitrat verabschiedete das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz) einstimmig. Vergebens beantragte der Walliser CVP-Vertreter Epiney Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, nicht ein eheähnliches Institut zu schaffen, das vom Volk nur schwerlich akzeptiert würde, sondern die Frage über privatrechtliche Verträge zu lösen. Schweiger (fdp, ZG) hielt dem entgegen, der Staat habe für Ehepaare so viele Regelungen getroffen, die sich nur mit weiteren Rechtsinstituten auf gleichgeschlechtliche Paare übertragen liessen. Sukkurs erhielt er von Bundesrat Blocher, einem einstigen Gegner der Vorlage, der betonte, homosexuelle Paare sollten einen gesetzlichen Rahmen für die gegenseitige Für- und Vorsorge im Rahmen des öffentlichen Rechts erhalten. Verbal mochte niemand Epiney unterstützen. In der Abstimmung erhielt der Rückweisungsantrag aber dennoch 11 Stimmen. Abgesehen von wenigen redaktionellen Details folgte die kleine Kammer Bundes- und Nationalrat. In der Schlussabstimmung wurde das Partnerschaftsgesetz vom Nationalrat mit 112 zu 51 und vom Ständerat mit 33 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen [43]. Das von der EVP und der EDU bereits im Vorjahr im Nationalrat angekündigte Referendum gegen das Partnerschaftsgesetz kam mit etwas über 67 000 Unterschriften zustande [44].
 
[43] AB SR, 2004, S. 228 ff. und 436 f.; AB NR, 2004, S. 991 f. und 1236. Da sich die Schweizer Bischofskonferenz bereits zu Beginn des Jahres gegen das Partnerschaftsgesetz ausgesprochen hatte (NZZ, 5.3.04), war das Abstimmungsverhalten der Mitglieder der CVP-Fraktion im NR besonders aufschlussreich: 9 Ja standen 5 Nein und 12 Enthaltungen gegenüber. Die EVP/EDU-Fraktion lehnte geschlossen ab, die SVP mit 39:10 Stimmen bei einer Enthaltung. Siehe SPJ 2003, S. 254 f. Im Kanton Neuenburg trat auf den 1. Juli ein Partnerschaftsgesetz in Kraft, das alle eheähnlichen Formen des Zusammenlebens beschlägt, also auch das Konkubinat heterosexueller Personen (Lib., 2.7.04).
[44] BBl, 2004, S. 5865 f.