Année politique Suisse 2004 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
Behinderte
Auf den 1. Januar trat das
Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft. Das neue Gesetz bringt für die Behinderten in der Schweiz unter anderem einen erleichterten Zugang zum öffentlichen Verkehr und zu öffentlichen Bauten. Den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen tragen ferner verschiedene Gesetzesrevisionen (Fernmeldewesen, Bundesstatistik, Berufsbildung, Strassenverkehrsrecht) Rechnung, die ebenfalls auf diesen Zeitpunkt rechtskräftig wurden. Beim Bund entstand zudem ein Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
[49].
Der Nationalrat nahm ein Postulat Bruderer (sp, AG) an, welches das Ratsbüro beauftragt, das
Parlamentsgebäude so umzurüsten, dass Menschen mit Behinderung - so weit möglich ohne Hilfe - auf die Tribünen gelangen und der Ratsdebatte folgen können
[50].
Die meisten Behindertenverbände machten vor der Volksabstimmung gegen den
neuen Finanzausgleich (NFA) mobil, der ihrer Ansicht nach zu einem massiven Sozialabbau führen würde. Gemäss NFA werden Bau und Betrieb von Wohnheimen und Werkstätten für erwachsene Behinderte, die Sonderschulung der behinderten Kinder und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr sowie die Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals für Behinderte vollumfänglich kantonalisiert. Insgesamt werden im Sozialbereich mit dem NFA gegen 2 Mia Fr. vom Bund auf die Kantone umgelagert. Die Verbände äusserten die Befürchtung, dass die Belange der Behinderten kantonalen Sparübungen zum Opfer fallen könnten. Daran werde auch das in Vorbereitung begriffene eidgenössische Rahmengesetz „über die Institutionen zur sozialen Eingliederung von invaliden Personen“ nur wenig ändern
[51].
[49]
CHSS, 2004, S. 56 f. Vgl.
SPJ 2003, S. 256 f. Zu einer Nationalfondsstudie, welche nachwies, dass die Mehrkosten für behindertengerechtes Bauen geringer sind als vielfach angenommen, siehe
NZZ, 2.7.04.
[50]
AB NR, 2004, S. 1226.
[51] Presse vom 14.9.-27.11.04, insbesondere 18.10 (Demonstration mit rund 10 000 Teilnehmern gegen den NFA) und 25.9.04 (Eröffnung der Vernehmlassung zum Rahmengesetz). Zum NFA siehe oben, Teil I, 1d (Beziehungen zwischen Bund und Kantonen).
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