Année politique Suisse 2005 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Wahl- und Abstimmungsverfahren, Landsgemeinde –
Modes d’élection et de votation, landsgemeinde
APPENZELL AUSSERRHODEN: Volksinitiative für ein “faires Wahlverfahren“ in den Kantonsrat. Schlägt ein Mischsystem zwischen Proporz und Majorz für das Kantonsparlament vor. Initiative und Gegenvorschlag der Regierung werden in der 1. Lesung abgelehnt. In der 2. Lesung wird die Initiative mit nur 4 Ja-Stimmen erneut abgelehnt. Das Initiativ-Komitee bestehend aus Vertretern von SVP, SP, EVP und Gewerkschaftsbund zieht daraufhin die Initiative zurück (SGT, 22.2., 13.9.; vgl. SPJ 2004, S. 261).
APPENZELL INNERRHODEN: Volksinitiative für eine Neuregelung der Wahl in die Standeskommission (Regierung). An der Landsgemeinde vom 24.4. abgelehnt (NZZ, 25.4.; SGT, 1.10.; vgl. SPJ 2004, S. 261).
BASEL-LANDSCHAFT: Der Regierungsrat legt eine Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte vor. Die Gemeindewahlbüros werden auf 5 statt 7 Mitglieder reduziert (Mindestgrösse). Ausserdem wird die minimale Öffnungszeit auf mindestens eine Stunde am Abstimmungstag reduziert (vorher obligatorische Öffung auch am Vortag). Das Gemeindepräsidium wird neu als Aufsichtsinstanz eingeführt (BaZ, 21.12.).
BERN: Gesetzesrevision zur zeitlichen Eingrenzung des Versands von Wahl- und Abstimmungsmaterial (frühestens vier Wochen, spätestens drei Wochen vor der Abstimmung). Vom Grossrat genehmigt (Bund, 19.4.).
GRAUBÜNDEN: Totalrevision des Gesetzes über die politischen Rechte. Die Regierung legt eine Vorlage mit folgenden Schwerpunkten vor: Parteienfinanzierung: Möglichkeit der direkten Unterstützung von Parteien durch den Kanton – vorausgesetzt, die Partei habe bei den letzten zwei Grossratswahlen in mindestens je drei Wahlkreisen teilgenommen und dabei mindestens ein Grossratsmandat erreicht; Amtsenthebung: Mitglieder der Regierung und des Parlaments sollen neu unter bestimmten Voraussetzungen ihres Amtes enthoben werden können; zuständige Instanz dafür soll der Grosse Rat sein; Wahltermine: Koordination der Gross- und Regierungsratswahlen mit den National- und Ständeratswahlen (möglich, nachdem die kantonalen Wahlen nun alle vier, statt alle drei Jahre stattfinden); Absolutes Mehr: das „Bündner Mehr“ soll abgeschafft und stattdessen das absolute Mehr nach der Methode bestimmt werden, wonach die Gesamtzahl aller gültigen Stimmen für kandidierende Personen durch die doppelte Zahl der freien Sitze geteilt wird (senkt das absolute Mehr); Nachzählung: nur dann, wenn die Differenz beim ermittelten vorläufigen Gesamtergebnis weniger als 0,3% der abgegebenen gültigen Stimmzettel beträgt. In 1. Lesung lehnt der Grosse Rat die Parteienfinanzierung ab und beschliesst, dass in Gemeinden mit Gemeindeversammlung das Quorum für das Zustandekommen einer Volksinitiative bei 25% der Stimmberechtigten liegen soll, bei Gemeinden ohne Gemeindeversammlung bei 15% (BüZ, 28.1., 18.6.; vgl. SPJ 2004, S. 261).
SCHWYZ: 1) Volksinitiative der SVP für geheime Abstimmungen bei Einbürgerungen in Gemeinden. Das Volksbegehren wird vom Kantonsrat zur Ablehnung empfohlen. In der Volksabstimmung vom 17.4. mit 52% Ja-Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 32,9% (NLZ, 17.2., 18.4.). – 2) Änderung des Wahlgesetzes. Neue Berechnung des absoluten Mehrs und Möglichkeit stiller Wahlen. In die Vernehmlassung gegeben (NLZ, 11.3.). – 3) Variantenabstimmung. Bei strittigen Fragen sollen dem Volk Alternativen unterbreitet werden. In der Volksabstimmung vom 25.9. wird die Vorlage mit 66,7% Ja-Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 53,5% (NLZ, 26.9.).
SOLOTHURN: 1) Revision des Gesetzes über die politischen Rechte. Mehr Effizienz und Sicherheit; Vermeidung unnötiger zweiter Wahlgänge; Schutz gegen Manipulation und Betrug, ohne die politischen Rechte einzuschränken. Vom Kantonsrat einstimmig angenommen (SZ, 29.1.). – 2) Volksinitiative „Proporz für die Regierung – gleich lange Spiesse für alle“ der SVP für die Einführung des Proporz bei den Regierungsratswahlen. Der Kantonsrat lehnt die Initiative ab. In der Volksabstimmung vom 5.6. mit 79,2% der Stimmen verworfen; Stimmbeteiligung: 52,2% (SZ, 26.1., 6.6.; vgl. SPJ 2004, S. 261).
ZUG: Totalrevision des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen. Bei frei werdenden Sitzen in Exekutiven, die mit dem Proporzsystem gewählt worden sind, soll es kein Nachrücken mehr geben, sondern eine Neuwahl. Vorlage der Regierung (NZZ, 3.2.).