Année politique Suisse 2005 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Familienrecht, Familienzulagen, Gleichstellung der Frau –
Droit de la famille, allocations familiales, égalité entre femmes et hommes
AARGAU: Neues Betreuungsgesetz. Regierung hat dem Grossen Rat den Entwurf vorgelegt. Dieses Gesetz soll Planung, Steuerung und Finanzierung der Institutionen vereinheitlichen. Es betrifft die Sonderschulung, die stationäre Kinder- und Jugendhilfe und die Betreuung behinderter Erwachsener. Berücksichtigt den Neuen Finanzausgleich auf Bundesebene: ab 2008 muss der Kanton allein die Verantwortung und Finanzierung der Sonderschulung und der Werkstätten und Wohnheime übernehmen. Das Gesetz ist in der Vernehmlassung auch bei den Behindertenverbänden auf Zustimmung gestossen: (AZ, 25.2., 8.10.; vgl. SPJ 2004, S. 280).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Regelung des Mutterschaftsurlaubs: betrifft auch das kantonale Verwaltungspersonal. In der 1. Lesung hat der Kantonsrat der Vorlage zugestimmt. In der 2. Lesung beantragt der Regierungsrat eine Lösung, die über die Bundesregelung hinausgeht, ins Personalgesetz aufzunehmen (SGT, 29.9.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Neues Familienzulagengesetz (als Gegenvorschlag zur Volksinitiative, siehe unten). In 1. Lesung vom Landrat verabschiedet. In 2. Lesung setzt sich die FDP-Fraktion mit dem Vorschlag durch, der Entscheid über die Höhe der Zulagen sei dem Volk zu überlassen. In der Volksabstimmung vom 25.9. werden die Varianten 1 und 2 des Familienzulagegesetzes mit 73,8% resp. 58,1% angenommen; Stimmbeteiligung: 50% (BaZ, 26.5., 27.5., 10.6., 26.9.; vgl. SPJ 2004, S. 280).  – 2) Volksinitiative der SP „Höhere Kinderzulagen für alle“. In der Volksabstimmung vom 25.9. mit 73,5% Nein-Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 50% (BaZ, 26.5., 17.8., 26.9.; vgl. SPJ 2004, S. 280).
GENEVE: Le Grand Conseil a approuvé la loi instituant une assurance en cas de maternité et d'adoption. L’assurance cantonale a pour but de compléter les prestations prévues par la loi fédérale (geneve.ch, 21.4).
SANKT GALLEN: Nachtrag zum Kinderzulagengesetz. In 2. Lesung beraten. SP wollte nicht auf die 2. Lesung eintreten. Kinderzulagen steigen auf 200, die Ausbildungszulagen auf 250 Fr. pro Monat (SGT, 30.11.; vgl. SPJ 2004, S. 281).
URI: Änderung der Personalverordnung. Der Landrat heisst ein über das Minimum hinausgehendes Modell einer 16-Wochen/80%-Lösung für den Mutterschaftsurlaub für Mitarbeiterinnen der kantonalen Verwaltung gut. Die SVP ergreift das Referendum (NLZ, 17.11.).
ZÜRICH: Volksinitiative der CVP für eine „Verdoppelung der Kinderabzüge zur Entlastung der Familien“. Gegenvorschlag der Regierung. Der Kantonsrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. In der Volksabstimmung vom 25.9. wird das Volksbegehren mit 64,4% Nein-Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 52,1%. Der Gegenvorschlag wird dagegen mit 63% Ja-Stimmen angenommen (NZZ, 26.4., 26.9.; vgl. SPJ 2004, S. 281 f.).