Année politique Suisse 2005 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
AARGAU: Volksinitiative „der Aargau bleibt Kulturkanton“. Das im Jahr 2003 eingereichte Volksbegehren verlangt eine gesetzliche Garantie für die volle Ausschöpfung des „Kulturprozents“. Regierungsrat und Grosser Rat lehnen das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag ab. In der Volksabstimmung vom 25.9. mit 58,4% Nein-Stimmen verworfen; Stimmbeteiligung: 52,2 % (AZ, 29.1., 16.3., 26.9.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Neues Kulturförderungsgesetz. Zusätzliche Gelder, um neue Aufgaben zu finanzieren und um den Lotteriefonds von wiederkehrenden Beiträgen zu entlasten. Vorlage der Regierung. Verabschiedung durch Parlament in 1. Lesung gegen die Stimmen der SVP. Regierung unterbreitet dem Kantonsrat leicht revidierte Vorlage zur 2. Lesung. Nur wenig materielle Veränderungen: Es soll ein Kulturfonds in der Staatsrechnung eingerichtet werden, finanziert aus dem Kulturanteil des Lotteriefonds (SGT, 18.3., 18.11., 29.11.).
GRAUBÜNDEN: Neues Sprachengesetz. Stärkung der Dreisprachigkeit im Kanton; der Wechsel der Amts- und Schulsprache soll auf Gemeindeebene zwar weiterhin möglich sein, doch soll es dazu einer kommunalen Volksabstimmung mit qualifiziertem Mehr (Zweidrittelmehrheit für einen Sprachenwechsel) bedürfen. In die Vernehmlassung geschickt (BüZ, 18.6.).
SCHAFFHAUSEN: Gesetz über die Kulturförderung und Kulturpflege. Die Regierung hat eine 15 Artikel umfassende Vorlage dem Kantonsrat zur Beratung vorgelegt. Der Kantonsrat beschliesst mit 58 zu 9 Stimmen auf das Gesetz einzutreten und führt 1. Lesung durch (SN, 9.7., 15.11., 29.11.).
SCHWYZ: Neues Kulturförderungsgesetz. Neu erhalten Kulturprojekte nicht mehr wie bis anhin Subventionen aus Lotteriegeldern, sondern aus Steuergeldern. Mit rund 500 000 Fr. bleiben die Beiträge jedoch im bisherigen Rahmen. Vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 5.6. mit 50,8% Nein-Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 59,0% (NZZ, 17.3., 6.6.).
TESSIN: 1) La nouvelle loi sur le cinéma a été approuvée à l’unanimité par le Grand Conseil. Celle-ci soutient la production de films où collaborent des tessinois ou qui peuvent intéresser le Tessin (CdT, 10.11). –
2) Le Grand Conseil a modifié la loi sur les bibliothèques (ti.ch, 27.9).
VAUD: La loi sur les activités culturelles a été modifiée par le Grand Conseil (vd.ch, 1.5).
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