Année politique Suisse 2005 : Grundlagen der Staatsordnung / Föderativer Aufbau / Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Im September legte der Bundesrat die umfangreiche Botschaft zur
Ausführungsgesetzgebung für die vom Volk im Vorjahr gutgeheissene neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) vor. Die ebenfalls dazu gehörenden neuen gesetzlichen Bestimmungen über den Finanzausgleich wurden für später angekündigt. Sie sollen aber gemäss den Plänen der Landesregierung gleichzeitig mit der Aufgabenverteilung auf Anfang 2008 in Kraft treten. Das Paket der Ausführungsgesetzgebung ist als „Mantelerlass“ konzipiert, der als Ganzes dem fakultativen Referendum untersteht. Dieser Erlass umfasst drei neue resp. totalrevidierte (Stipendienwesen, Eingliederung von invaliden Personen sowie Ergänzungsleistungen zur AHV) und dreissig teilrevidierte Bundesgesetze, wobei die vorgeschlagenen Neuerungen bereits anlässlich der Entscheide über die NFA intensiv diskutiert worden sind. In der zu Jahresbeginn durchgeführten Vernehmlassung waren namentlich einige Vorschläge im Verkehrsbereich umstritten gewesen. Die Linke hatte zudem erneut verlangt, dass der Bund den Kantonen das Minimalniveau der in der Sozialpolitik zu erbringenden Leistungen (v.a. bei den Eingliederungsmassnahmen für Invalide) detailliert vorschreibt. Der Bundesrat berücksichtigte im Fall der Auslagerung des Nationalstrassenbetriebs und -unterhalts die Einwände der Kantone und beauftragte damit das Bundesamt für Strassen und nicht wie ursprünglich geplant eine neu zu schaffende Stelle ausserhalb der Bundesverwaltung
[3].
Zu den Vorschlägen des Bundesrates für eine „Neue Regionalpolitik“ siehe unten, Teil I, 4a, Strukturpolitik.
[3]
BBl, 2005, S. 6029 ff.;
TA, 16.2. und 26.5.05 (Vernehmlassung). Zu den einzelnen Themen siehe die jeweiligen Sachkapitel. Zur Volksabstimmung über die NFA siehe
SPJ 2004, S. 39 f.
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